Die Einweihung

GA 10/l03/p014 · original (original)

Für den auf der genannten Stufe der Einweihung Angelangten gibt es nun Pflichten, zu denen kein äußerer Anstoß vorhanden ist. Er wird in diesen Dingen nicht durch äußere Verhältnisse, sondern nur durch jene Maßregeln veranlaßt, welche ihm in der «verborgenen» Sprache offenbar werden. Nun muß er durch die zweite «Probe» zeigen, daß er, geführt von einer solchen Maßregel, ebenso sicher und fest handelt, wie etwa ein Beamter seine ihm obliegenden Pflichten vollführt. – Zu diesem Zwecke wird durch die Geheimschulung der Kandidat sich vor eine bestimmte Aufgabe gestellt fühlen. Dieser soll eine Handlung ausführen infolge von Wahrnehmungen, die er macht auf Grund dessen, was er auf der Vorbereitungs- und Erleuchtungsstufe gelernt hat. Und was er auszuführen hat, das muß er erkennen durch die gekennzeichnete Schrift, die er sich angeeignet hat. Erkennt er seine Pflicht und handelt er richtig, dann hat er die Probe bestanden. Man erkennt den Erfolg an der Veränderung, die sich mit den als Figuren, Farben und Tönen empfundenen Wahrnehmungen der Geistesohren und -augen durch die Handlung vollzieht. In den Fortschritten der Geheimschulung wird ganz genau angegeben, wie diese Figuren und so weiter nach der Handlung aussehen, empfunden werden. Und der Kandidat muß wissen, wie er eine solche Veränderung hervorzubringen vermag. – Man nennt diese Probe die «Wasserprobe», weil bei der Tätigkeit in diesen höheren Gebieten dem Menschen die Stütze durch die äußeren Verhältnisse so fehlt, wie beim Bewegen im Wasser, dessen Grund man nicht erreicht, die Stütze fehlt. – Der Vorgang muß so oft wiederholt werden, bis der Kandidat völlige Sicherheit hat.

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Cite: GA 10/l03/p014 · edition original