Siebenter Vortrag

GA 100/1907-06-22/p015 ·1907-06-22 · original (original)
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Es könnte nun jemand sagen: Ja, aber das ist doch etwas Furchtbares, wenn man denken muß, der Mensch hätte alles das, was ihn hier im Leben an Schicksalsschlägen trifft, selbst verschuldet! — Da müssen wir uns einmal klarmachen, daß das Karmagesetz nicht für sentimental Brütende ist, sondern daß es ein Gesetz der Tat ist, das uns stark macht, das uns Mut und Hoffnung gibt. Denn wenn wir auch das Leben so, wie es uns mit all seinen Härten trifft, uns selbst gemacht haben, so wissen wir doch auch, daß es ein Gesetz ist, dessen Hauptbedeutung nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft liegt. Wenn wir auch in der Gegenwart durch die Wirkung vergangener Taten noch so bedrückt sind, wird doch gerade die Einsicht in das Karmagesetz ihre Früchte tragen in späteren Leben. Je nachdem wir uns verhalten, werden die Früchte dieser Taten in künftigen Leben sein, denn keine Tat ist vergebens getan. Und wieviel theosophischer ist es, das Karmagesetz als Gesetz der Tat aufzufassen! Denn, was wir auch tun, den Früchten dieser Taten werden wir nicht entgehen. Je schlechter es uns in diesem Leben geht, je besser wir das ertragen, um so besser wird es uns in künftigen Leben gehen. So ist das Karmagesetz ein Gesetz, welches die Lebensrätsel löst, die uns auf Schritt und Tritt begegnen.

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