{"corpus":"steiner","locus":"GA 103/1908-05-29/p022","lang":"de","edition":"original","edition_basis":null,"is_original":true,"is_default_edition":true,"text":"Wir haben schon hervorgehoben, daß in der vierten Epoche der Mensch so weit gekommen war, daß er seine eigene Geistigkeit, sein Ich verobjektiviert hinausgestellt hat in die Welt. Wir sehen, wie der Mensch allmählich die Materie durchdringt mit seinem eigenen Geiste, mit seinem Ich-Geist. Wir sehen die Werke der griechischen Plastiker, der griechischen Dramatiker, wo der Mensch das, was er sein seelisches Eigentum nennt, sich verkörpert vor die Seele hinstellt. Wir sehen weiter in der römischen Welt, wie das, was der Mensch ist, auch in sein Bewußtsein kommt und wie er das fixiert für die äußere Welt im «Jus», wenn auch eine vertrackte Rechtswissenschaft das verhüllt. Für den tieferen Kenner der Jurisprudenz ist es klar, daß das eigentliche Recht, das den Menschen als Rechtssubjekt betrachtet, erst in dieser vierten Kulturepoche entstanden ist. Da war sich der Mensch so weit seiner eigenen Persönlichkeit bewußt, daß er sich erst als ein eigentlicher Staatsbürger fühlte. Noch im Griechentum fühlte sich der einzelne Mensch als ein Glied des ganzen Stadt-Staates. Wichtiger war es, Athener zu sein als ein einzelner Mensch. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn man sagt: Ich bin ein Römer - als: Ich bin ein Athener. Wenn man sagt: Ich bin ein Römer — weist man darauf hin, daß man als einzelner Mensch, als Bürger des Staates einen Wert hat, einen Willen hat. Da würde man auch nachweisen können, daß zum Beispiel die Entstehung des Begriffes «Testament» erst in dieser Zeitepoche möglich geworden ist; denn das ist ein römischer Begriff. Erst da hatte der Mensch seinen Willen so persönlich gemacht, so individualisiert, daß er auch noch über den Tod hinaus mit seinem Willen wirken wollte. Die Dinge, die man in der Geisteswissenschaft zu sagen hat, stimmen bis aufs einzelne mit den wirklichen Tatsachen überein.","text_trust":"verbatim","quote_safe":true,"title":"Neunter Vortrag","site_heading":null,"date":"1908-05-29","location":null,"word_count":293,"url":"https://anthroposophy.ai/v1/steiner/de/ga/103/1908-05-29/p022","alignment_confidence":null,"alignment_reason":null,"two_voice_volume":false,"translation_credit":null,"edition_coverage":{"de":["original"],"en":["English"]},"available_versions":[{"lang":"de","edition":"original","edition_basis":null,"is_original":true,"is_default_edition":true,"url":"https://anthroposophy.ai/v1/steiner/de/ga/103/1908-05-29/p022"},{"lang":"en","edition":"English","edition_basis":null,"is_original":false,"is_default_edition":true,"url":"https://anthroposophy.ai/v1/steiner/en/ga/103/1908-05-29/p022","paragraph_aligned":true}],"record":{"record_type":"unknown","scope":"volume","note":"How this text was taken down (shorthand transcript, listeners' notes or manuscript) is not on record here. Unknown is not an assurance of a stenogram: check the edition's own notes before resting an argument on one word.","evidence":null,"evidence_translation":null,"evidence_source":null}}