Zwölfter Vortrag

GA 107/1909-01-01/p026 ·1909-01-01 · original (original)
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Vergessen wir aber nicht, daß im Grunde genommen das Schicksal Ahrimans seit jener Zeit mit dem Schicksal der Menschheit in einer gewissen Weise verflochten ist, und die mannigfaltigsten Ereignisse, von denen der Uneingeweihte nichts wissen kann, halten das ganze Karma der Menschheit mit dem Karma Ahrimans in einem fortdauernden Zusammenhang. Wenn wir das, was jetzt gesagt werden soll, verstehen wollen, so müssen wir uns klarmachen, daß es außer dem Karma, das jeder einzelne hat, ein allgemeines karmisches Gesetz gibt auf allen Stufen des Daseins. Alle Wesensarten haben ihr Karma, das Karma des einen Wesens ist so, das der anderen Wesen ist anders. Aber Karma geht durch alle Reiche des Daseins, und es gibt durchaus Dinge im Menschheitskarma, in dem Karma eines Volkes, einer Gesellschaft oder einer anderen Menschheitsgruppe, die wir als ein gemeinschaftliches Karma ansehen müssen, so daß unter Umständen der einzelne mitgerissen werden kann von dem Gesamtkarma. Und es wird für den, der nicht die Dinge durchschauen kann, nicht immer leicht einzusehen sein, wo eigentlich die Einflüsse der Mächte liegen für die Menschen, die von diesem Schicksal getroffen worden sind. Es kann durchaus der einzelne, der in einer Gesamtheit drinnensteht, vermöge seines Einzelkarma ganz unschuldig sein; aber dadurch, daß er in einem Gesamtkarma drinnensteht, kann ein Unglück über ihn hereinbrechen. Wenn er aber ganz unschuldig ist, so wird sich das in späteren Verkörperungen ausgleichen.

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Cite: GA 107/1909-01-01/p026 · edition original