XXV. Der Lebenslauf des Menschen in Geheimwissenschaftlicher Beleuchtung
Jetzt ist dieses alles nicht mehr allgemein bekannt, aber es hat Zeiten gegeben, sehr lange, lange her, in denen man dieses alles wusste, dass man zum Beispiel wusste, dass das fünfunddreißigste Jahr eine Lebensmitte ist, und dass man erst nach dieser Zeit, wenn man mit sich selbst ganz fertig ist - und das ist um das fünfunddreißigste Jahr -, dass man dann erst reif ist, anderen zu geben, um das auszugeben, was man als Überfluss hat. Erst nach dem fünfunddreißigsten Jahr hat man einen Überfluss. Bis so lange hat der Mensch zu sorgen für die Entwicklung seiner Kleider. Also bis zu seinem dreißigsten Jahr hat der Mensch mit sich selbst zu tun. Hat er nichts mehr an sich selbst zu tun - erst nach seinem fünfunddreißigsten Jahr, weil dann die Körper sich zurückbilden -, dann strömen die Kräfte, die früher eingeströmt sind in seinen physischen Leib, in seinen geistigen Leib, um auf seine Umgebung zu wirken. In den Zeiten, als man Ahnung hatte von diesen Dingen, wurde deshalb dieses fünfunddreißigste Jahr für so wichtig gehalten. Man hat dem Menschen erst ein Urteil zugetraut, als er das fünfunddreißigste Lebensjahr erreicht hatte, wenn er alle Kräfte bekommen hatte. Der Mensch, so sagte man, werde erst dann urteilsfähig. Andere Menschen haben dann auf sein Urteil zu hören, wenn er nichts mehr an sich selbst zu tun hat; und dann war dieses so lange gültig, solange der Mensch seinen Astralleib hatte. Wenn der Ätherleib beginnt hinzuschwinden, dann ist sein Urteil nicht nur maßgebend, dass man darauf höre, dann ist es maßgebend, dass man es als etwas hinnimmt, was nicht nur für ihn, sondern für die Gemeinschaft gilt, innerhalb welcher er sich befindet.
Cite:
GA 111/1908-03-10/p064 · edition original