Vierter Vortrag

GA 115/1910-11-04/p022 ·1910-11-04 · original (original)
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Jetzt aber betrachten wir eine andere Erscheinung unseres Seelenlebens, eine solche Erscheinung, die gewöhnlich bezeichnet wird durch Worte wie «Überraschung», «Erstaunen» gegenüber irgendeiner Sache. Wann können wir von einer Sache, die uns begegnet, überrascht sein? Nur dann, wenn wir in dem Augenblick, wo sie an uns herantritt, nicht in der Lage sind, sogleich zu urteilen, wo sozusagen auf unser Seelenleben ein Eindruck gemacht wird und wir also nicht gleich mit unserem Urteil der Sache gewachsen sind. Im Augenblick, wo wir mit dem Urteil der Sache gewachsen sind, hört das Erstaunen, hört die Überraschung auf. Und was uns so begegnet, daß wir gleich der Sache gewachsen sind, das bringt uns überhaupt nicht zur Überraschung, zum Erstaunen. So also können wir sagen: Wenn uns eine Erscheinung so gegenübertritt, daß wir überrascht sind, vielleicht sogar Furcht empfinden —- denn auch da werden wir das Gefühl so charakterisieren können, daß wir mit unserem Urteil der uns entgegentretenden Erscheinung nicht gewachsen sind —, wo also die Erscheinung auf unser Seelenleben einen bewußten Eindruck macht, ohne daß unser Urteil sogleich eintreten kann, da drängt sich die Zukunft in unser Seelenleben hinein. Da tritt unser Gefühl, unser Interesse in Kraft, aber unser Urteil kann nicht sogleich heran. Daraus müssen wir uns sagen, daß in der Tat unsere Interessiertheit, unsere Gefühle und unser Begehrungsleben nicht die Richtung haben können, die von der Vergangenheit in die Zukunft geht, denn da würde unmittelbar aus derselben Richtung her das Urteil fließen können. Also muß das Urteil noch etwas anderes sein als die Interessiertheit. Das haben wir schon aus der gewöhnlichen Beobachtung heraus gewonnen. Aber dieses Urteil kann auch nicht zusammenfließen, kann auch nicht ein und dasselbe sein mit dem aus der Vergangenheit in die Zukunft fließenden Strom des Seelenlebens. Wenn das der Fall wäre, müßte in jedem Augenblick das Urteil sich decken mit dem Strom der Vorstellungen. Es müßte in jedem Augenblick, wo wir urteilen, unser ganzes Seelenleben tätig sein. Es müßte in jedem Augenblick fertig sein mit den Vorstellungen. Das Urteilen ist aber etwas Bewußtes. Denken Sie aber, wie weit Sie entfernt sind in dem Augenblick, wo Sie urteilen, von dem Gegenwärtig-Haben aller Ihrer Vorstellungen, die Sie haben könnten! Das Urteilen fällt ins Bewußtsein herein, ist aber nicht imstande, den fortfließenden Strom des Seelenlebens aufzufangen. Es stehen Ihnen nicht immer alle Ihre Vorstellungen zu Gebote. Also mit dem fortfließenden Strom des Seelenlebens kann unser Urteilen nicht zusammenfallen. Es kann aber auch nicht zusammenfallen mit dem von der Zukunft in die Vergangenheit gehenden Strom, weil sonst solche Gefühle wie Furcht, Überraschung, Staunen, nicht möglich sein würden. Daraus folgt, daß mit keiner dieser Richtungen zusammenfällt, was wir Urteilen nennen.

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Cite: GA 115/1910-11-04/p022 · edition original