Über das rechte Verhältnis zur Anthroposophie

GA 117/1909-11-13/p007 ·1909-11-13 · original (original)
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Nun ist es ja richtig, daß derjenige, dem solche Mitteilungen gemacht werden und der nicht selbst hellseherisch ist, sich von den Tatsachen als solchen zunächst nicht durch unmittelbare Anschauung überzeugen kann. Es ist richtig, daß er die Mitteilungen hinnimmt, und daß er sie sozusagen durch den hellseherischen Augenschein nicht prüfen kann. Gewiß, das ist ganz richtig. Aber es wäre ganz falsch, zu glauben, daß der Mensch, der nicht hellseherisch ist, die heute mitgeteilten Erkenntnisse überhaupt nicht prüfen könnte, überhaupt nicht einsehen könnte. Das zu glauben, wäre ganz falsch und es wäre eine unrichtige Meinung, wenn man behaupten wollte, daß man bloß auf Treu und Glauben, auf bloße Autorität hin das aufnehmen müßte, was aus dem hellseherischen Bewußtsein heraus mitgeteilt wird. Es würde geradezu etwas im höchsten Grade Unvollkommenes in diesen Mitteilungen liegen, etwas Mangelhaftes, wenn diese Mitteilungen bloß auf Autorität, bloß auf Glauben Anspruch machen wollten.

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