Erster Vortrag

GA 120/1910-05-16/p006 ·1910-05-16 · original (original)
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Aus mancherlei Betrachtungen hat wohl ein jeder von uns sich schon einen Begriff gebildet von dem, was Karma ist. Ein recht abstrakter Begriff von Karma ist wohl der, wenn man Karma das «geistige Ursachengesetz» nennt, das Gesetz, wonach auf gewisse Ursachen, die im geistigen Leben liegen, gewisse Wirkungen folgen. Das ist aber ein zu abstrakter Begriff von Karma, weil er zum Teil zu eng, zum Teil aber auch viel zu weit sein würde. Wenn wir Karma überhaupt auffassen wollen als ein Ursachengesetz, so stellen wir es zusammen mit dem, was wir sonst in der Welt als das Gesetz der Kausalität, als das Gesetz von Ursache und Wirkung bezeichnen. Verständigen wir uns einmal darüber, was wir sonst unter dem Ursachengesetz auf dem allgemeinen Gebiete verstehen, wo wir noch nicht von geistigen Tatsachen und geistigen Ereignissen sprechen.

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