Erster Vortrag
Das gehört nun schon in den Karmabegriff hinein. Ohne daß eine Wirkung erzeugt wird, die wieder zurückfällt auf das Ding oder die Wesenheit, welche diese Wirkung hervorbringt, ohne diese Eigentümlichkeit des Zurückwirkens der Wirkung auf das verursachende Wesen ist der Karmabegriff nicht zu denken. Da kommen wir also dem Karmabegriff schon insofern etwas näher, als uns klar wird, daß die von einem Ding oder Wesen verursachte Wirkung wieder zurückschlagen muß auf dieses Ding oder Wesen selber. Aber dennoch dürfen wir das Schlaffwerden des Bogens durch das fortwährende Spannen nicht das Karma des Bogens nennen, und zwar aus folgendem Grunde nicht: Wenn wir den Bogen etwa drei bis vier Wochen recht oft gespannt haben, und er ist nach vier Wochen schlaff geworden, dann haben wir in dem schlaffen Bogen eigentlich etwas ganz anderes vor uns, als vor vier Wochen in dem straffen Bogen; der Bogen ist etwas anderes geworden, er ist nicht dasselbe geblieben. Wenn also die zurückschlagende Wirkung so ist, daß sie durchaus etwas anderes aus dem Ding oder Wesen macht, dann dürfen wir doch noch nicht von einem Karma sprechen. Wir dürfen erst von einem Karma sprechen, wenn die Wirkung, die auf das Wesen zurückschlägt, beim Zurückschlagen auf dasselbe Wesen trifft, oder wenn das Wesen wenigstens in einem gewissen Sinne dasselbe geblieben ist.
Cite:
GA 120/1910-05-16/p010 · edition original