Erster Vortrag

GA 120/1910-05-16/p011 ·1910-05-16 · original (original)
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So also sind wir dem Karmabegriff wieder um ein Stück nähergekommen. Aber wir bekommen, wenn wir den Karmabegriff so beschreiben wollen, im Grunde genommen von ihm doch nur eine recht abstrakte Vorstellung. Dennoch werden wir diesen Begriff, wenn wir ihn abstrakt fassen wollen, kaum genauer fassen können, als wenn wir ihn in der Weise ausdrücken, wie wir es eben jetzt getan haben. Nur das eine müssen wir zum Karmabegriff noch hinzufügen: Wenn die Wirkung, die auf das Wesen zurückschlägt, in demselben Zeitpunkte erfolgt, wenn also Verursachung und zurückschlagende Wirkung in demselben Zeitpunkte stattfinden, dann werden wir kaum von Karma sprechen können. Denn in diesem Falle würde das Wesen, von dem die Wirkung ausgeht, im Grunde genommen die Wirkung unmittelbar hervorbringen wollen, würde also diese Wirkung voraussetzen, würde durchschauen alle Elemente, die zu dieser Wirkung führen. Wenn das der Fall ist, sprechen wir doch nicht von Karma. So zum Beispiel werden wir nicht von Karma sprechen, wenn wir einen Menschen vor uns haben, der eine bestimmte Tat vollbringt, mit der er dieses oder jenes beabsichtigt, und wenn dann - gemäß seiner Absicht - diese oder jene Wirkung, die er eben gewollt hat, eintritt. Das heißt, es muß zwischen der Ursache und der Wirkung etwas liegen, was sich dem Wesen bei der Herbeiführung der Ursache unmittelbar entzieht, so daß der Zusammenhang von Ursache und Wirkung zwar vorhanden ist, aber nicht eigentlich von dem Wesen selber beabsichtigt ist. Wenn dieser Zusammenhang von dem Wesen, das verursacht, nicht beabsichtigt ist, dann muß der Grund, warum ein Zusammenhang besteht zwischen Ursache und Wirkung, woanders liegen als in den Absichten des betreffenden Wesens. Das heißt, es muß dieser Grund liegen in einer bestimmten Gesetzmäßigkeit. Das gehört also noch zum Karma dazu, daß der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung ein gesetzmäßiger ist, der hinübergeht über das, was das Wesen unmittelbar beabsichtigt.

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