Erster Vortrag
Wir sehen also, daß wir uns nicht allein für das unmittelbar Nächstliegende des Lebenskarma belehren lassen sollen, sondern über Karma und den gesetzmäßigen Zusammenhang, den Karma bedeutet, überhaupt. Das kann uns förderlich sein für unser Leben. - Was tut denn aber ein Mensch, der im vierzigsten Jahre etwas unternimmt, damit die Schäden gewisser Sünden nicht eintreten, die zum Beispiel im zwölften Jahre an ihm begangen worden sind, oder die er selbst begangen hat? Er wird versuchen, was er gesündigt hat oder was an ihm getan worden ist, auszugleichen und alles zu tun, was der Wirkung, die eintreten müßte, vorbeugt. Er wird in gewisser Weise sogar die notwendige Wirkung, die ohne sein Zutun eintreten würde, durch eine andere ersetzen. Die Erkenntnis dessen, was es im zwölften Jahre gegeben hat, wird ihn selbst zu einer bestimmten Handlung im vierzigsten Jahre führen. Diese Handlung hätte er nicht getan, wenn er nicht erkannt hätte, daß es dieses oder jenes im zwölften Jahre gegeben hat. Was hat der Mensch also durch sein Zurückblicken auf sein früheres Leben getan? Er hat selber durch sein Bewußtsein folgen lassen auf eine Ursache eine bestimmte Wirkung. Er hat gewollt die Wirkung, welche er jetzt herbeigeführt hat. — Das zeigt uns, wie in die Linie der karmischen Folgen unser Wille eingreifen und etwas schaffen kann, was an Stelle von sonst eingetretenen karmischen Wirkungen steht. Nehmen wir einen solchen Zusammenhang, wo unser Bewußtsein ganz bewußt eine Verbindung zwischen Ursache und Wirkung im Lebenslauf herbeiführt, so werden wir uns sagen: Bei einem solchen Menschen ist Karma oder karmische Geserzmäßigkeit ins Bewußtsein hineingetreten, er hat selbst in gewisser Weise die karmische Wirkung herbeigeführt.
Cite:
GA 120/1910-05-16/p028 · edition original