Erster Vortrag
Das stellt sich uns tatsächlich dar, wenn wir von einem höheren Gesichtspunkt aus das Menschenleben betrachten. Da können wir sehen, daß im Menschenleben Schicksalsfälle eintreten, die sich nicht darstellen als Wirkungen von Ursachen des einzelnen Lebenslaufes, sondern die aus einem andern Bewußtsein heraus verursacht sind, nämlich aus einem solchen Bewußtsein, das jenseits der Geburt liegt und das unser Leben fortsetzt in frühere Zeiten, als diejenigen sind, die erst seit unserer Geburt abgelaufen sind. Wenn wir diesen Gedanken genau fassen, werden wir sagen: Wir haben zunächst ein Bewußtsein, das sich ausdehnt über die Zeit zwischen Geburt und Tod und welches wir das Bewußtsein der Einzelpersönlichkeit nennen wollen, und wir wollen als Einzelpersönlichkeit dasjenige bezeichnen, was zwischen Geburt und Tod verläuft. Sodann sehen wir, wie ein Bewußtsein wirken kann über Geburt und Tod hinaus, von dem der Mensch in seinem gewöhnlichen Bewußtsein nichts weiß, das aber gerade so wirken kann wie dieses gewöhnliche Bewußtsein. Wir haben deshalb zunächst geschildert, wie jemand selbst sein Karma übernimmt und im vierzigsten Jahre zum Beispiel etwas ausgleicht, damit ihn die Ursachen vom zwölften Jahre nicht treffen. Da nimmt er Karma in sein Einzelpersönlichkeitsbewußtsein hinein. Wenn dagegen der Mensch irgendwohin getrieben wird, wo er einen Schmerz erleiden kann, um etwas auszugleichen, um ein besserer Mensch zu werden, so kommt das auch aus dem Menschen; nur kommt es nicht aus dem Einzelpersönlichkeitsbewußtsein, sondern aus einem umfassenderen Bewußtsein, das mitumfaßt die Zeit zwischen Tod und neuer Geburt. Dasjenige Wesen im Menschen, welches von diesem Bewußtsein umfaßt wird, wollen wir die «Individualität» des Menschen nennen; und dieses Bewußtsein, das also fortwährend unterbrochen wird durch das Persönlichkeitsbewußtsein, wollen wir das «individuelle Bewußtsein» nennen, im Gegensatz zum Einzelpersönlichkeitsbewußtsein. So sehen wir Karma wirksam in bezug auf die Individualität des Menschen.
Cite:
GA 120/1910-05-16/p031 · edition original