Vierter Vortrag
Wenn wir die Sache so betrachten, werden wir uns sagen müssen: Es erscheint durchaus im Karma begründet, daß die eine Krankheit ausgeht mit der Heilung, die andere mit dem Tod. - Wenn wir so die Krankheiten ansehen, werden wir von einem höheren Gesichtspunkt aus durch Karma eine Art Versöhnung, eine tiefe Versöhnung mit dem Leben gewinnen; denn wir werden wissen, daß es in der Gesetzmäßigkeit von Karma liegt, daß, selbst wenn eine Krankheit mit dem Tode ausgeht, der Mensch gefördert wird, daß selbst in einem solchen Falle die Krankheit das Ziel hat, den Menschen höher zu bringen. Nun darf niemand daraus etwa den Schluß ziehen: dann könnte es auch sein, daß wir geradezu den Tod herbeiwünschen müßten in gewissen Krankheitsfällen. Das darf niemand sagen, weil die Entscheidung darüber, was eintreten soll, ob Heilung oder Unheilbarkeit, einer höheren Vernünftigkeit zufällt, als die ist, welche wir mit unserem gewöhnlichen Bewußtsein umfassen können. Mit unserem gewöhnlichen Bewußtsein müssen wir uns bescheiden innerhalb der Welt zwischen Geburt und Tod, bei solchen Fragen stehenzubleiben. Mit unserem höheren Bewußtsein dürfen wir uns allerdings selbst auf den Standpunkt stellen, der sogar den Tod hinnimmit als ein Geschenk der höheren geistigen Mächte. Mit demjenigen Bewußtsein aber, das helfen und eingreifen soll ins Leben, dürfen wir uns nicht vermessen, uns auf diesen höheren Gesichtspunkt zu stellen. Da könnten wir uns leicht irren und würden in einer unerhörten Weise eingreifen in etwas, worin wir nie eingreifen dürfen: in die menschliche Freiheitssphäre. Wenn wir einem Menschen helfen können, damit er die selbstheilenden Kräfte entwickelt, oder indem wir selbst der Natur zu Hilfe kommen, damit Heilung eintritt, so müssen wir das tun. Und soll die Entscheidung darüber fallen, ob der Mensch weiterleben soll oder ob er mehr gefördert wird, wenn der Tod eintritt, dann kann sie niemals anders als so fallen, daß unsere Hilfe eine Hilfe in der Heilung sein kann. Ist sie dies, so setzen wir es in des Menschen eigene Individualität, seine Kräfte anzuwenden, und die ärztliche Hilfe kann dabei nur eine solche sein, die ihn darin unterstützt. Dann wirkt sie nicht hinein in die menschliche Individualität. Ganz anders wäre es, wenn wir eines Menschen Unheilbarkeit in der Weise fördern würden, daß er sein weiteres Fortkommen in einer anderen Welt suchte. Da würden wir in seine Individualität eingreifen und seine Individualität einer andern Wirkungssphäre übergeben. Dann hätten wir unseren Willen der andern Individualität aufgedrängt. Diese Entscheidung müssen wir der Individualität selbst überlassen. Das heißt mit andern Worten: Wir müssen so viel als möglich tun, damit eine Heilung geschieht. Denn alle Überlegungen, die zu einer Heilung führen, kommen aus dem Bewußtsein, das für unsere Erde berechtigt ist; alle andern Maßnahmen würden übergreifen über unsere Erdensphäre; da müssen andere Kräfte eingreifen als die, welche in unser gewöhnliches Bewußtsein hineinfallen.
Cite:
GA 120/1910-05-19/p024 · edition original