Siebenter Vortrag
Wir dürfen also sagen: Es ist ein Bewußtsein vorhanden gewesen bei jenem Seher oder jenen Sehern, denen die Genesis entsprang, daß alle die aufgezählten Hierarchien schon für das Vorbereitungsstadium des Menschen wirken mußten. Aber auch davon mußten sie ein Bewußtsein haben, daß zur Hervorbringung des Menschen selber, zur letzten Krönung dieser ganzen hierarchischen Ordnung, noch eine Hilfe kommen mußte von einer Seite her, die in einer gewissen Beziehung noch höher liegt als alle diese Hierarchien. Wir blicken also gleichsam über die Seraphime hinauf nach einer zunächst unbekannten, nur geahnten göttlichen Wesenheit. Verfolgen wir einmal die Tätigkeit zum Beispiel irgendeines Gliedes der hierarchischen Ordnung, sagen wir, die Tätigkeit der Elohim. Solange sie nicht zu dem Entschlusse gekommen waren, ihre Werke durch die Bildung des Menschen zu krönen, so lange reichte es aus, daß sie ihre eigene Tätigkeit in Einklang versetzten mit der Tätigkeit der Hierarchien bis zu den Seraphimen hinauf. Dann aber mußte ihnen eine Hilfe kommen von jener Seite, zu der wir eben ahnend den geistigen Blick erheben, die sozusagen über den Seraphimen steht. Wenn die Elohim zu dieser schwindelerregenden Höhe hinauf ihre schöpferische Tätigkeit richten wollten, so daß sie Hilfe von dieser Seite empfangen konnten, dann mußte etwas eintreten, was wir seiner ganzen Tragweite nach verstehen wollen. Sie mußten sozusagen über sich selbst hinauswachsen. Sie mußten lernen, mehr zu können, als sie bloß im Vorbereitungswerke gekonnt hatten. Um das Werk vollständig zu krönen, um es zu Ende .zu führen, dazu mußten die Elohim fähig werden, noch höhere Kräfte zu entwickeln, als sie bloß am Vorbereitungswerke entfaltet hatten. Es mußte also die Gruppe der Elohim gewissermaßen über sich selber hinauswachsen. Versuchen wir, uns einmal eine Vorstellung davon zu machen, wie so etwas geschehen kann. Versuchen wir uns diesen Begriff zu bilden, indem wir wiederum von etwas Trivialem ausgehen. Gehen wir von der Entwickelung des Menschen aus.
Cite:
GA 122/1910-08-22/p020 · edition original