Achter Vortrag
So haben wir jetzt gezeigt, wie dem menschlichen Organismus mit seiner eigenen inneren Regsamkeit entgegengesetzt werden kann die äußere unorganische, unbelebte Natur, und wie durch Salze und durch verdampfte Metallität auf den Organismus eingewirkt werden kann. Aber wir haben auch die Möglichkeit, aus anderen Bereichen der Natur auf den Menschen einzuwirken. Wir können dem menschlichen Organismus ebenso das entgegensetzen, was die regsamen Kräfte in der Pflanzenwelt sind. Wenn wir ein pflanzliches Heilmittel einfach als Nahrung aufnehmen, so würden wir dadurch nicht viel erreichen, weil, wie wir gesehen haben, die inneren Organe dafür sorgen, daß den eingenommenen Stoffen ihre eigene Regsamkeit genommen wird. Soll also die Pflanze in den menschlichen Organismus so aufgenommen werden, daß sie auch in ihrer Eigenschaft als Pflanze weiterwirkt, so kann das nicht geschehen, wenn wir sie als Nahrung zu uns nehmen. Dieses Pflanzliche kann auf das Ich nicht einwirken, denn die Pflanze hat als höchstes Glied nur einen Ätherleib. Das Pflanzliche wird also einfach aufgenommen, da wo der Nahrungsstrom eingefangen wird vom Ätherleib, so daß das Pflanzliche als Heilmittel noch nicht im Verdauungskanal in Betracht kommen kann, sondern erst in jenen Organen, in die neben dem Ätherleib auch schon der astralische Leib des Menschen hineinwirkt. Aus diesem Grunde beginnt das Pflanzliche erst zu wirken auf das innere Weltsysteem und auf das sympathische Nervensystem und das Lymphsystem. Nicht mehr erstreckt sich die Wirkung des Pflanzlichen dahin, wo der Mensch durch das Blut sich wiederum aufschließt der äußeren Welt. Die Pflanze ist zugeordnet dem mittleren Teil des menschlichen Organismus, so daß alles, was in dem Pflanzlichen gesucht werden kann an Regsamkeit, nur wirken kann auf alles das, was zu dem inneren Weltsystem gehört und auf die entsprechenden Organe des Kopfes und des oberen Teiles des Organismus. Wenn die Tätigkeiten, die Funktionen dieser Organe gestört sind, wenn sie in einer abnormen Weise wirken, dann kommt zur Bekämpfung die Einwirkung des Pflanzenhaften in Betracht.
Cite:
GA 128/1911-03-28/p032 · edition original