Schlaf und Tod

GA 13/l03/p010 · original (original)

Während sich beim Übergang in den Schlaf der Astralleib nur aus seiner Verbindung mit dem Ätherleib und dem physischen Leibe löst, die letzteren jedoch verbunden bleiben, tritt mit dem Tode die Abtrennung des physischen Leibes vom Ätherleib ein. Der physische Leib bleibt seinen eigenen Kräften überlassen und muss deshalb als Leichnam zerfallen. Für den Ätherleib ist aber nunmehr mit dem Tode ein Zustand eingetreten, in dem er während der Zeit zwischen Geburt und Tod niemals war, bestimmte Ausnahmezustände abgerechnet, von denen noch gesprochen werden soll. Er ist nämlich jetzt mit seinem Astralleib vereinigt, ohne dass der physische Leib dabei ist. Denn nicht unmittelbar nach dem Eintritt des Todes trennen sich Ätherleib und Astralleib. Sie halten eine Zeitlang durch eine Kraft zusammen, von der leicht verständlich ist, dass sie vorhanden sein muss. Wäre sie nämlich nicht vorhanden, so könnte sich der Ätherleib gar nicht aus dem physischen Leibe herauslösen. Denn er wird mit diesem zusammengehalten: das zeigt der Schlaf, wo der Astralleib nicht imstande ist, diese beiden Glieder des Menschen auseinanderzureißen. Diese Kraft tritt beim Tode in Wirksamkeit. Sie löst den Ätherleib aus dem physischen heraus, so dass der erstere jetzt mit dem Astralleib verbunden ist. Die übersinnliche Beobachtung zeigt, dass diese Verbindung für verschiedene Menschen nach dem Tode verschieden ist. Die Dauer bemisst sich nach Tagen. Von dieser Zeitdauer soll hier vorläufig nur mitteilungsweise die Rede sein. — Später löst sich dann der Astralleib auch von seinem Ätherleib heraus und geht ohne diesen seine Wege weiter. Während der Verbindung der beiden Leiber ist der Mensch in einem Zustande, durch den er die Erlebnisse seines Astralleibes wahrnehmen kann. Solange der physische Leib da ist, muss mit der Loslösung des Astralleibes von ihm sogleich die Arbeit von außen beginnen, um die abgenutzten Organe zu erfrischen. Ist der physische Leib abgetrennt, so fällt diese Arbeit weg. Doch die Kraft, welche auf sie verwendet wird, wenn der Mensch schläft, bleibt nach dem Tode, und sie kann jetzt zu anderem verwendet werden. Sie wird nun dazu gebraucht, um die eigenen Vorgänge des Astralleibes wahrnehmbar zu machen. Eine am Äußeren des Lebens haftende Beobachtung mag immerhin sagen: das sind alles Behauptungen, die dem mit übersinnlicher Anschauung Begabten einleuchten; für einen andern Menschen sei aber keine Möglichkeit vorhanden, an ihre Wahrheit heranzudringen. Die Sache ist doch nicht so. Was die übersinnliche Erkenntnis auch auf diesem dem gewöhnlichen Anschauen entlegenen Gebiete beobachtet: es kann von der gewöhnlichen Urteilskraft, nachdem es gefunden ist, erfasst werden. Es muss diese Urteilskraft nur die Lebenszusammenhänge, die im Offenbaren vorliegen, in der rechten Art vor sich hinstellen. Vorstellen, Fühlen und Wollen stehen unter sich und mit den an der Außenwelt von dem Menschen gemachten Erlebnissen in einem solchen Verhältnis, dass sie unverständlich bleiben, wenn die Art ihrer offenbaren Wirksamkeit nicht als Ausdruck einer unoffenbaren genommen wird. Diese offenbare Wirksamkeit hellt sich für das Urteil erst auf, wenn sie in ihrem Verlauf im physischen Menschenleben als Ergebnis dessen angesehen werden kann, was die übersinnliche Erkenntnis für das nicht-physische feststellt. Man befindet sich dieser Wirksamkeit gegenüber ohne die übersinnliche Erkenntnis wie in einem finsteren Zimmer ohne Licht. Wie man die physischen Gegenstände der Umgebung erst im Lichte sieht, so wird, was durch das Seelenleben des Menschen sich abspielt, erst erklärbar durch die übersinnliche Erkenntnis. Während der Verbindung des Menschen mit seinem physischen Leibe tritt die äußere Welt in Abbildern ins Bewusstsein; nach der Ablegung dieses Leibes wird wahrnehmbar, was der Astralleib erlebt, wenn er durch keine physischen Sinnesorgane mit dieser Außenwelt verbunden ist. Neue Erlebnisse hat er zunächst nicht. Die Verbindung mit dem Ätherleibe hindert ihn daran, etwas Neues zu erleben. Was er aber besitzt, das ist die Erinnerung an das vergangene Leben. Diese lässt der noch vorhandene Ätherleib als ein umfassendes, lebensvolles Gemälde erscheinen. Das ist das erste Erlebnis des Menschen nach dem Tode. Er nimmt das Leben zwischen Geburt und Tod als eine vor ihm ausgebreitete Reihe von Bildern wahr. Während dieses Lebens ist die Erinnerung nur im Wachzustand vorhanden, wenn der Mensch mit seinem physischen Leib verbunden ist. Sie ist nur insoweit vorhanden, als dieser Leib dies zulässt. Der Seele geht nichts verloren von dem, was im Leben auf sie Eindruck macht. Wäre der physische Leib dazu ein vollkommenes Werkzeug: es müsste in jedem Augenblicke des Lebens möglich sein, dessen ganze Vergangenheit vor die Seele zu zaubern. Mit dem Tode hört dieses Hindernis auf. Solange der Ätherleib dem Menschen erhalten bleibt, besteht eine gewisse Vollkommenheit der Erinnerung. Sie schwindet aber in dem Maße dahin, in dem der Ätherleib die Form verliert, welche er während seines Aufenthaltes im physischen Leibe gehabt hat und welche dem physischen Leib ähnlich ist. Das ist ja auch der Grund, warum sich der Astralleib vom Ätherleib nach einiger Zeit trennt. Er kann nur so lange mit diesem vereint bleiben, als dessen dem physischen Leib entsprechende Form andauert. — Während des Lebens zwischen Geburt und Tod tritt eine Trennung des Ätherleibes nur in Ausnahmefällen und nur für kurze Zeit ein. Wenn der Mensch zum Beispiel eines seiner Glieder belastet, so kann ein Teil des Ätherleibes aus dem physischen sich abtrennen. Von einem Gliede, bei dem dies der Fall ist, sagt man, es sei «eingeschlafen». Und das eigentümliche Gefühl, das man dann empfindet, rührt von dem Abtrennen des Ätherleibes her. (Natürlich kann eine materialistische Vorstellungsart auch hier wieder das Unsichtbare in dem Sichtbaren leugnen und sagen: das alles rühre nur von der durch den Druck bewirkten physischen Störung her.) Die übersinnliche Beobachtung kann in einem solchen Falle sehen, wie der entsprechende Teil des Ätherleibes aus dem physischen herausrückt. Wenn nun der Mensch einen ganz ungewohnten Schreck oder dergleichen erlebt, so kann für einen großen Teil des Leibes für eine ganz kurze Zeit eine solche Abtrennung des Ätherleibes erfolgen. Es ist das dann der Fall, wenn der Mensch sich durch irgend etwas plötzlich dem Tode nahe sieht, wenn er zum Beispiel am Ertrinken ist oder bei einer Bergpartie ihm ein Absturz droht. Was Leute, die solches erlebt haben, erzählen, das kommt in der Tat der Wahrheit nahe und kann durch übersinnliche Beobachtung bestätigt werden. Sie geben an, dass ihnen in solchen Augenblicken ihr ganzes Leben wie in einem großen Erinnerungsbilde vor die Seele getreten ist. Es mag von vielen Beispielen, die hier angeführt werden könnten, nur auf eines hingewiesen werden, weil es von einem Manne herrührt, für dessen Vorstellungsart alles, was hier über solche Dinge gesagt wird, als eitel Phantasterei erscheinen muss. Es ist nämlich für den, welcher einige Schritte in die übersinnliche Beobachtung tut, immer sehr nützlich, wenn er sich mit den Angaben derjenigen bekannt macht, welche diese Wissenschaft für Phantasterei halten. Solchen Angaben kann nicht so leicht Befangenheit des Beobachters nachgesagt werden. (Die Geheimwissenschafter mögen nur recht viel von denen lernen, welche ihre Bestrebungen für Unsinn halten. Es braucht sie nicht irre zu machen, wenn ihnen von den letzteren in solcher Beziehung keine Gegenliebe entgegengebracht wird. Für die übersinnliche Beobachtung selbst bedarf es allerdings solcher Dinge nicht zur Bewahrheitung ihrer Ergebnisse. Sie will mit diesen Hinweisen auch nicht beweisen, sondern erläutern.) Der ausgezeichnete Kriminalanthropologe und auf vielen anderen Gebieten der Naturforschung bedeutsame Forscher Moritz Benedict erzählt in seinen Lebenserinnerungen den von ihm selbst erlebten Fall, dass er einmal, als er dem Ertrinken in einem Bade nahe war, wie in einem einzigen Bilde sein ganzes Leben in der Erinnerung vor sich gesehen habe. — Wenn andere die bei ähnlicher Gelegenheit erlebten Bilder anders beschreiben, ja sogar so, dass sie mit den Vorgängen ihrer Vergangenheit scheinbar wenig zu tun haben, so widerspricht das dem Gesagten nicht, denn die Bilder, welche in dem ganz ungewohnten Zustande der Abtrennung von dem physischen Leibe entstehen, sind manchmal in ihrer Beziehung zum Leben nicht ohne weiteres erklärlich. Eine richtige Betrachtung wird diese Beziehung aber immer erkennen. Auch ist es kein Einwand, wenn jemand zum Beispiel dem Ertrinken einmal nahe war und das geschilderte Erlebnis nicht gehabt hat. Man muss eben bedenken, dass dieses nur dann eintreten kann, wenn wirklich der Ätherleib von dem physischen getrennt ist und dabei der erstere mit dem Astralleib verbunden bleibt. Wenn durch den Schreck auch eine Lockerung des Ätherleibes und Astralleibes eintritt, dann bleibt das Erlebnis aus, weil dann wie im traumlosen Schlaf völlige Bewusstlosigkeit vorhanden ist.

Read this passage in another edition
Raw JSON: /v1/steiner/de/ga/13/l03/p010.json
Cite: GA 13/l03/p010 · edition original