Die Erkenntnis der höheren Welten (von der Einweihung oder Initiation)

GA 13/l05/p021 · original (original)

Es ist nun von der größten Bedeutung, dass der Geistesschüler eine ganz bestimmte Seelenverfassung erlangt hat, wenn das Bewusstsein von einem neugeborenen Ich bei ihm eintritt. Denn es ist der Mensch durch sein Ich der Führer seiner Empfindungen, Gefühle, Vorstellungen, seiner Triebe, Begehrungen und Leidenschaften. Wahrnehmungen und Vorstellungen können in der Seele sich nicht selbst überlassen sein. Sie müssen durch die denkende Besonnenheit geregelt werden. Und es ist das Ich, welches diese Denkgesetze handhabt und welches durch sie Ordnung in das Vorstellungsund Gedankenleben bringt. Ähnlich ist es mit den Begehrungen, den Trieben, den Neigungen, den Leidenschaften. Die ethischen Grundsätze werden zu Führern dieser Seelenkräfte. Und durch das sittliche Urteil wird das Ich der Führer der Seele auf diesem Gebiete. Wenn nun der Mensch aus seinem gewöhnlichen Ich ein höheres herauszieht, so wird das erstere in einer gewissen Beziehung selbständig. Es wird diesem so viel an lebendiger Kraft weggenommen, als dem höheren Ich zugewendet wird. Man setze aber einmal den Fall, der Mensch habe in sich noch nicht eine gewisse Fähigkeit und Festigung in den Denkgesetzen und in der Urteilskraft ausgebildet und er wollte auf solcher Stufe sein höheres Ich gebären. Er wird nur so viel seinem gewöhnlichen Ich an Denkfähigkeit zurücklassen können, als er vorher ausgebildet hat. Ist das Maß des geordneten Denkens zu gering, dann wird in dem selbständig gewordenen gewöhnlichen Ich ein ungeordnetes, verworrenes, phantastisches Denken und Urteilen auftreten. Und weil bei einer solchen Persönlichkeit das neugeborene Ich auch nur schwach sein kann, wird für das übersinnliche Schauen das verworrene niedere Ich die Oberherrschaft erlangen und der Mensch das Gleichgewicht seiner Urteilskraft für die Beobachtung des Übersinnlichen nicht zeigen. Hätte er genügend Fähigkeit des logischen Denkens ausgebildet, so könnte er sein gewöhnliches Ich ruhig seiner Selbständigkeit überlassen. — Und auf dem ethischen Gebiete ist es ebenso. Wenn der Mensch nicht Festigkeit im moralischen Urteil erlangt hat, wenn er nicht genügend Herr geworden ist über Neigungen, Triebe und Leidenschaften, dann wird er sein gewöhnliches Ich verselbständigen in einem Zustand, in dem die genannten Seelenkräfte wirken. Es kann der Fall eintreten, dass der Mensch in dem Feststellen der erlebten übersinnlichen Erkenntnisse nicht einen gleich hohen Wahrheitssinn walten lässt wie in dem, was er sich durch die physische Außenwelt zum Bewusstsein bringt. Er könnte bei so gelockertem Wahrheitssinn alles mögliche für geistige Wirklichkeit halten, was nur seine Phantasterei ist. In diesen Wahrheitssinn hinein müssen Festigkeit des ethischen Urteiles, Sicherheit des Charakters, Gründlichkeit des Gewisses wirken, die in dem zurückgelassenen Ich ausgebildet sind, bevor das höhere Ich zum Zwecke der übersinnlichen Erkenntnis tätig wird. — Es darf dies durchaus nicht zu einem Abschreckungsmittel gegenüber der Schulung werden; es muss aber ganz ernst genommen werden.

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Cite: GA 13/l05/p021 · edition original