Die Erkenntnis der höheren Welten (von der Einweihung oder Initiation)

GA 13/l05/p031 · original (original)

Die hier geschilderten Bedingungen müssen erfüllt sein, weil sich das übersinnliche Erleben auf dem Boden auferbaut, auf dem man im gewöhnlichen Seelenleben steht, bevor man in die übersinnliche Welt eintritt. In zweifacher Art ist alles übersinnliche Erleben abhängig von dem Seelen-Ausgangspunkt, auf dem man vor dem Eintritte steht. Wer nicht darauf bedacht ist, von vornherein eine gesunde Urteilskraft zur Grundlage seiner Geistesschulung zu machen, der wird in sich solche übersinnliche Fähigkeiten entwickeln, welche ungenau und unrichtig die geistige Welt wahrnehmen. Es werden gewissermaßen seine geistigen Wahmehmungsorgane unrichtig sich entfalten. Und wie man mit einem fehlerhaften oder kranken Auge nicht richtig in der Sinnenwelt sehen kann, so kann man mit Geistorganen nicht richtig wahrnehmen, die nicht auf der Grundlage einer gesunden Urteilsfähigkeit herangebildet sind. — Wer von einer unmoralischen Seelenverfassung den Ausgangspunkt nimmt, der erhebt sich so in die geistigen Welten, dass sein geistiges Schauen wie betäubt, wie umnebelt ist. Er ist gegenüber den übersinnlichen Welten, wie jemand gegenüber der sinnlichen Welt ist, der in Betäubung beobachtet. Nur wird dieser zu keinen erheblichen Aussagen kommen, während der geistige Beobachter in seiner Betäubung doch immerhin wacher ist als ein Mensch im gewöhnlichen Bewusstsein. Seine Aussagen werden deshalb zu Irrtümern gegenüber der geistigen Welt.

Read this passage in another edition
Raw JSON: /v1/steiner/de/ga/13/l05/p031.json
Cite: GA 13/l05/p031 · edition original