Zweiter Vortrag

GA 147/1913-08-25/p005 ·1913-08-25 · original (original)
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Man kann Ahriman ganz gut charakterisieren, wenn man sagt: Ahriman ist im weitesten Umkreis der Herr des Todes, der Behertscher all der Mächte, welche innerhalb der physisch-sinnlichen Welt dasjenige herbeiführen sollen, was notwendig in dieser physisch-sinnlichen Welt da sein muß als Vernichtung, als Tod der Wesenheiten.-Der Tod innerhalb der Sinneswelt gehört zu den notwendigen Einrichtungen, da die Wesenheiten die Sinneswelt überwuchern würden, wenn innerhalb der Sinneswelt nicht Vernichtung und Tod vorhanden wären. Die Aufgabe, diesen Tod in der entsprechenden Weise aus der geistigen Welt heraus gesetzmäßig zu regeln, fiel Ahriman zu; er ist der Herr der Regulierung des Todes. Sein ihm im eminentesten Sinn zukommendes Reich ist die mineralische Welt. Die mineralische Welt ist immer tot; der Tod ist sozusagen ausgegossen über die ganze mineralische Welt. Aber so, wie unsere Erdenwelt ist, ist das mineralische Reich, die mineralische Gesetzmäßigkeit auch in alle anderen Naturreiche hineinergossen. Die Pflanzen, die Tiere, die Menschen, insofern sie den Naturreichen angehören, sind alle durchsetzt von dem Mineralischen, nehmen die mineralischen Stoffe, damit auch die mineralischen Kräfte und Gesetzmäßigkeiten auf, und unterliegen den Gesetzen des Mineralreiches, insofern dieses dem Erdenwesen angehört. Damit erstreckt sich das, was zum berechtigten Tod gehört, auch in diese höheren Reiche der rechtmäßigen Herrschaft des Ahriman. In dem, was als äußere Natur uns umgibt, ist Ahriman der rechtmäßige Herr des Todes, und insoferne er dieses ist, ist er nicht als eine böse, sondern als eine durchaus in der allgemeinen Weltenordnung begründete Macht anzuerkennen. Wir kommen nur in ein richtiges Verhältnis zur Sinneswelt, wenn wir dieser Sinneswelt entsprechendes Interesse entgegenbringen, wenn dieses Interesse zur Sinneswelt so geregelt ist, daß wir die Dinge dieser Sinneswelt heraufkommen sehen, daß wir ihrer nicht so weit begehren, daß wir ein ewiges Dasein für die sinnlichen Formen fordern, sondern daß wir sie entbehren können, wenn sie ihrem natürlichen Tode entgegengehen. Sich in der entsprechenden Weise freuen können an den Dingen der Sinneswelt, aber nicht so an ihnen hängen, daß dies den Gesetzen von Vergehen und Tod widersprechen würde: das ist ein rechtmäßiges Verhältnis des Menschen zur Sinneswelt. Und daß das alles so sein kann, daß der Mensch ein richtiges Verhältnis zur Sinneswelt haben kann, zu Entstehen und Vergehen, dazu ist er von den ahrimanischen Mächten durchpulst, dazu sind die ahrimanischen Impulse in ihm.

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Cite: GA 147/1913-08-25/p005 · edition original