Zweiter Vortrag
Für die menschliche Seelenstimmung hat das zunächst, wenn der Mensch nicht praktischer Okkultist geworden ist, nur die Folge, daß er ein grobklotziger Materialist wird und nichts von der geistigen Welt wissen will. Er ist dazu gerade verlockt von Ahriman, den er nur nicht merkt. Für Ahriman steht die Sache aber so, indem es ihm gelingt, dieses Denken loszureißen von seiner als physisches Denken an das Gehirn gebundenen Grundlage, daß Ahriman mit diesem Denken herausschafft in die physische Welt Schatten und Schemen, und diese dann die physische Welt durchsetzen. Mit diesen Schatten und Schemen will sich Ahriman fortwährend ein besonderes ahrimanisches Reich begründen. Immer steht er auf der Lauer, vom menschlichen Denken, wenn dieses Denken hineingehen will in den Strom, in den der Mensch geht, wenn er die Pforte des Todes durchschreitet, so viel loszureißen, als nur irgend geht — zurückzuhalten das Denken und zu bevölkern die physische Welt mit Schatten und Schemen, die gebildet sind aus dem von seinem Mutterboden losgerissenen physischen menschlichen Denken. Okkult betrachtet, huschen, schädigend die Weltenordnung, diese Schatten und Schemen herum in der physischen Welt. Es sind die Produkte, die Ahriman auf diese Weise, wie geschildert worden ist, zustande bringt. Wir haben die richtige Stimmung Ahriman gegenüber, wenn wir ihn so schätzen, daß, wenn er seine gesetzmäßigen Impulse in unsere Seelen hereinkommen läßt, wir ein rechtmäßiges Verhältnis zur Sinneswelt haben. Wir müssen aber Wache halten, daß er uns nicht in dieser Weise verlockt, wie es nun angedeutet worden ist. Bequemer ist allerdings die Auskunft, welche die Menschen wählen, die da sagen: Nun, dann tilgen wir alle ahrimanischen Impulse aus unserer Seele. — Mit einem solchen Austilgen wird aber nichts anderes gewonnen, als daß man die andere Waagschale erst recht zum Sinken bringt. Und wem es wirklich gelingen würde, durch falsche Theorie die ahrimanischen Impulse aus der Seele auszutilgen, der würde dem luziferischen Impuls verfallen.
Cite:
GA 147/1913-08-25/p007 · edition original