Kapitel I
Wenn nun die Rückerinnerung im Leben sich oftmals so gestaltet, daß sie nicht bis in das vierte Kindheitsjahr zurückgeht, so darf man doch sagen, daß die Einwirkung des höheren Geistgebietes im obigen Sinne durch die ersten drei Lebensjahre geht. Am Ende dieser Zeitspanne wird der Mensch fähig, die Eindrücke der Außenwelt mit seiner Ich-Vorstellung zu verbinden. Es ist zwar richtig, daß diese zusammenhängende Ich-Vorstellung nur so weit zurückgezählt werden darf, als die Rückerinnerung reicht. Doch wird man sagen müssen, daß im wesentlichen die Rückerinnerung bis zum Beginne des vierten Lebensjahres reicht; nur ist sie erst für den Anfang des deutlichen Ich-Bewußtseins so schwach, daß sie unbemerkbar bleibt. Deshalb kann gelten, daß jene höheren den Menschen in den Kindheitsjahren bestimmenden Kräfte durch drei Jahre wirksam sein können. Es ist der Mensch in der gegenwärtigen mittleren Erdenorganisation somit so organisiert, daß er nur drei Jahre diese Kräfte aufnehmen kann.