Dritter Vortrag
Wir müssen zunächst eine Unterscheidung machen. Wir müssen das eine betrachten, was sich in einer objektiven Gerechtigkeit im Karma vollzieht. Da müssen wir uns ganz klar darüber sein, daß der Mensch allerdings seinem Karma unterworfen ist, daß er dasjenige, was er als Unrecht getan hat, karmisch auszugleichen hat. Und bei tieferem Nachdenken wird der Mensch eigentlich nicht anders wollen, als daß es so sei. Denn nehmen Sie an, irgend jemand habe ein Unrecht getan. In dem Augenblick, wo er dieses Unrecht tun konnte, ist er unvollkommener, als wenn er es nicht getan hätte, und er kann den Grad von Vollkommenheit, den er hatte, bevor er das Unrecht tat, erst wiedererringen, wenn er das Unrecht ausgleicht. Er muß also wünschen, das Unrecht auszugleichen, denn nur indem man es ausgleicht, indem man den Ausgleich erarbeitet, schafft man sich den Grad von Vollkommenheit, den man vorher hatte, bevor man die Tat vollbracht hat. So können wir um unserer eigenen Vervollkommnung willen gar nichts anderes wünschen, als daß das Karma als objektive Gerechtigkeit bestehe. Es kann also im Grunde genommen vor der Auffassung der menschlichen Freiheit gar nicht der Wunsch entstehen, es solle uns irgendwelche Sünde vergeben werden etwa in dem Sinne, daß wir zum Beispiel heute einem Menschen die Augen ausstechen und uns dann diese Sünde vergeben wird, wir dann diese Sünde in unserem Karma nicht mehr abzutragen brauchen. Ein Mensch, der einem anderen die Augen aussticht, ist unvollkommener als ein Mensch, der es nicht getan hat, und im weiteren Karma muß das eintreten, daß er eine entsprechende Guttat dafür tut; dann erst ist er wiederum in sich der Mensch, der er war, bevor er die Tat vollbracht hat. Also es kann im Grunde genommen gar nicht der Gedanke aufkommen, wenn man wirklich über das Wesen des Menschen nachdenkt, daß, wenn man einem Menschen die Augen aussticht, einem das vergeben wird und daß dann das Karma etwa ausgeglichen wäre. So hat es mit dem Karma durchaus seine Richtigkeit, daß uns gewissermaßen kein Heller nachgelassen wird, daß wir alles bezahlen müssen.
Cite:
GA 155/1914-07-15/p014 · edition original