Von den wiederholten Erdenleben und vom Karma. Von dem astralischen Leib des Menschen und von der geistigen Welt. Von ahrimanischen Wesenheiten

GA 17/l05/p008 · original (original)

Man lernt in der unteren Welt die gekennzeichneten geistigen Wesenheiten dadurch kennen, daß man gewissermaßen seinen Gesichtspunkt selbst in die obere Welt verlegt hat. Eine Art dieser geistigen Wesenheiten stellt sich so dar, daß man in ihr den Grund findet, warum der Mensch die Sinneswelt als eine stoffliche, materielle erlebt. Man erkennt, daß alles Stoffliche in Wahrheit geistig ist, und daß die geistige Wirksamkeit jener Wesen das Geistige der Sinneswelt zum Stofflichen verfestigt, verhärtet. So unbeliebt gewisse Namen in der Gegenwart auch sind, man braucht sie für dasjenige, was man in der Geisteswelt als wirklich erschaut. Deshalb seien hier die Wesen, welche dieses Verstofflichen der Sinneswelt bewirken, die ahrimanischen Wesenheiten genannt. Nun zeigt sich in bezug auf diese ahrimanischen Wesenheiten auch, daß sie ihr ureigenes Gebiet im Reiche des Mineralischen haben. Im Mineralreiche herrschen diese Wesenheiten so, daß sie in diesem Reiche voll zur Offenbarung bringen, was sie ihrer Natur nach sind. - Im Pflanzenreiche und in den höheren Naturreichen vollbringen sie etwas anderes. Verständlich wird dieses andere erst, wenn man das Gebiet der elementarischen Welt in Betracht zieht. Auch diese elementarische Welt erscheint, von dem Geistgebiete aus gesehen, wie eine Spiegelung dieses Geistgebietes. Doch ist die Selbständigkeit des Spiegelbildes in der elementarischen Welt keine so große wie diejenige der physischen Sinneswelt. In der ersteren herrschen die geistigen Wesenheiten von der Art der ahrimanischen weniger als in der Sinneswelt. Doch entwickeln diese ahrimanischen Wesenheiten von der elementarischen Welt aus unter anderem diejenige Wirksamkeit, welche in Vernichtung und Tod des Daseins ihren Ausdruck findet. Man kann geradezu sagen, daß für die höheren Naturreiche die ahrimanischen Wesenheiten die Aufgabe haben, den Tod herbeizuführen. Insoferne der Tod zur notwendigen Ordnung des Daseins gehört, ist die Aufgabe der ahrimanischen Wesenheiten in dieser Ordnung begründet.

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Cite: GA 17/l05/p008 · edition original