Fünfter Vortrag

GA 176/1917-07-03/p015 ·1917-07-03 · original (original)
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Eine andere Begründung der Ethik ist die Kantische durch den sogenannten kategorischen Imperativ. Er soll darin bestehen, daß wir eine Handlung für gut finden, wenn wir uns sagen können, daß diese Handlung eine solche der allgemeinen menschlichen Gesetzgebung werden könnte. Dieser kategorische Imperativ führt auf Schritt und Tritt zu Unmöglichkeiten, eigentlich zu Leerheiten, und es ist sehr leicht einzusehen, daß selbst das Beispiel, das Kant selbst gebraucht, nicht eigentlich einen ethischen Inhalt abgibt. Zum Beispiel sagt Kant: Vertraut dir jemand irgend etwas an, was du aufbewahren sollst, und du eignest es dir an, so kann das nicht allgemeine Gesetzgebung werden. Denn wenn jeder sich das aneignen wollte, was ihm zur Aufbewahrung gegeben wird, so würde das Zusammenleben der Menschen unmöglich sein. — Nun, Sie sehen leicht ein, daß darauf nicht das Gute beruhen kann, im Behalten oder Zurückgeben irgendeines anvertrauten Gutes, das einem nicht gehört, sondern daß da andere Quellen, andere Gründe maßgebend sein müssen.

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