Fünfter Vortrag

GA 176/1917-07-03/p021 ·1917-07-03 · original (original)
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Bei den Herbartianern ist ja das Gute nur eine Unterabteilung des Schönen, des Schönen nämlich, das als Eigenschaft der menschlichen Handlungen auftritt. Wenn man die Frage aufwirft: Was ist eigentlich das Schöne? -, dann wird es ja vor allen Dingen auffallen, daß dieses Schöne wirklich einen recht starken subjektiven Charakter hat. Über nichts wird unter Menschen mehr gestritten als über das Schöne. Was der eine schön findet, findet der andere nicht mehr schön und so weiter. Man kann sagen: Das Kurioseste im Menschenleben vollzieht sich eigentlich in diesen Streitigkeiten um das Schöne oder Häßliche, das künstlerisch Berechtigte oder Nichtberechtigte. Denn schließlich fußt das ganze Urteil über das Schöne und Häßliche, über das künstlerisch Berechtigte oder Nichtberechtigte, lediglich auf der menschlichen Eigenheit selber. Man wird gar nicht irgendeine allgemeine Gesetzgebung des Schönen jemals auffinden können. Man wird sie auch nicht auffinden sollen, denn es könnte nichts Unsinnigeres geben, als eine allgemeine Gesetzgebung über das Schöne oder Häßliche. Es könnte nichts Unsinnigeres geben. Man kann ein Kunstwerk nicht mögen, man kann aber dahin kommen, einzugehen auf dasjenige, was der Künstler wollte, das man vorher nicht eingesehen hat, und man kann es dann sehr schön finden und kann einsehen, daß man es nur deshalb nicht schön gefunden hat, weil man es nicht verstanden hat. Es ist wirklich etwas berechtigt Subjektives, dieses ästhetische Urteil, das ästhetische Anerkennen oder Verwerfen.

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Cite: GA 176/1917-07-03/p021 · edition original