Fünfter Vortrag
Das rechtmäßige Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmer kann nämlich gar nicht in der Sphäre des Wirtschaftsprozesses hergestellt werden, sondern nur in der Sphäre des politischen Staates als ein Rechtsverhältnis. Darauf kommt es an. Steht der Mensch auf der einen Seite auf dem Boden des Wirtschaftslebens und auf der anderen Seite auf dem Boden des selbständigen Rechtslebens, dann wird dieses Wirtschaftsleben von zwei Seiten her bestimmt. Auf der einen Seite ist das Wirtschaftsleben abhängig von den von der Menschentätigkeit unabhängigen Naturfaktoren. Ich habe Ihnen angeführt in den öffentlichen Basler Vorträgen, wie zum Beispiel je nach dem Erträgnis, das eine bestimmte Bodengegend in bezug auf Weizen. hat, andere menschliche Arbeitskraft angewendet werden muß, als wo ein anderes Erträgnis, eine andere Ertragsfähigkeit vorliegt. Das sind die Naturgrundlagen. Die grenzen auf der einen Seite an das Wirtschaftsleben an. Auf der anderen Seite muß zum Beispiel mit Bezug auf die Arbeitskraft aus dem Rechtsleben fließen, was als ein Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich herausstellen soll.
Cite:
GA 189/1919-03-02/p028 · edition original