Fünfter Vortrag

GA 189/1919-03-02/p031 ·1919-03-02 · original (original)
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Sehen Sie, da muß vor allen Dingen so etwas bedacht werden, wie das Folgende: Im Wirtschaftsleben werden Waren ausgetauscht; an das Wirtschaftsleben ist angegliedert das Leben des politischen Staates im engeren Sinne. Der begrenzt die Arbeitszeit im menschlichen Zusammenleben, im Rechtsleben. So daß, während das Wirtschaftsleben auf der einen Seite von der Naturgrundlage abhängig ist, es auf der anderen Seite von dem abhängig ist, was durch das Rechtsleben festgestellt wird, also zum Beispiel Arbeitszeit, Verhältnis der Arbeit zum einzelnen Menschen, zu seiner Stärke, zu seiner Schwäche, seinem Lebensalter. Es kann nicht einen Maximal-Arbeitstag oder so etwas geben, sondern es kann in Wirklichkeit nur eine Begrenzung nach oben und nach unten geben. Das alles sind Bedingungen, die dem Wirtschaftsleben von seiner anderen Grenze aus ebenso zufließen, wie die Naturgrundlagen von der entgegengesetzten Seite herfließen.

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