Fünfter Vortrag
Sie können, wenn der Rechtsstaat eben das Recht im Wirtschaftsleben in der richtigen Weise reguliert, wenn nicht die Rechte nur verwirklichte Interessen des Wirtschaftslebens sind, wenn nicht in dem Reichstag der Bund der Landwirte sitzt, sondern bloß diejenigen, die von Mensch zu Mensch über das Recht zu befinden haben, dann können Sie eine vollständige Regulierung im Wirtschaftsleben herbeiführen. Ich deute das abstrakt im allgemeinen an; in allen Einzelheiten wäre das auszuführen. So ist es bei dem Steuerverhältnis zwischen dem Wirtschaftsleben und dem Rechtsleben.
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GA 189/1919-03-02/p036 · edition original