Fünfter Vortrag
Das Verhältnis aber zwischen dem Wirtschaftsleben, Rechtsleben auf der einen Seite und dem Geistesleben auf der anderen Seite, das ist ein solches, das sich überhaupt nur auf vertrauendes Verständnis begründen kann. Wie die Steuerabgabe allerdings eine zwangsmäßige sein muß, auch im gesunden sozialen Organismus, so kann auf der anderen Seite die Abgabe für das geistige Leben nur eine freiwillige sein, denn das geistige Leben muß völlig auf den Geist der Menschheit gestellt werden. Es muß völlig emanzipiert werden von allem anderen. Dann wirkt es wiederum gerade in der tiefsten, intensivsten Weise auf dieses andere zurück.
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GA 189/1919-03-02/p037 · edition original