Vierter Vortrag

GA 190/1919-03-28/p009 ·1919-03-28 · original (original)
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Nun frage ich Sie: Wie viele Menschen denken zum Beispiel konkret, wenn sie, sagen wir, lesen von einer Gerichtsverhandlung, wo Richter waren, die gerichtet haben, Urteile gesprochen haben, also die richterliche Tätigkeit ausübten? Wo in aller Welt wird konkret gedacht, wenn irgend jemand das Hauptwort ausspricht, das Substantivum «das Recht»? Stellen Sie sich nur einmal diese schattenhafteste Abstraktheit vor, die in den Köpfen vorhanden ist, wenn vom Recht gesprochen wird, wenn «rechten», «das Richtige» in der Sprache zum Ausdruck kommt? Was ist denn eigentlich, rein sprachlich genommen, das Recht? Wir haben jetzt viel gesprochen davon, daß der Staat vor allem ein Rechtsstaat sein soll. Was ist denn rein so für sich genommen das Recht? Es bleibt für die meisten eine ganz schattenhafte Vorstellung, eine Vorstellung, die in Abstraktionen wüstester Art spielt. Wie können Sie denn zu einer konkreten Vorstellung vom Recht kommen? Wollen wir da einmal im einzelnen Fall die Sache durchgehen.

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Cite: GA 190/1919-03-28/p009 · edition original