Vierzehnter Vortrag
Heraus aus alldem kann doch nur führen ein Hinlenken der ganzen Gesinnung, der ganzen Seelenverfassung des Menschen zum Geist-Erkennen, zu demjenigen, was wiederum das Vorstellungswesen durchdringt mit realer Geistigkeit, so daß der reale Geist den ganzen Menschen ergreift, nicht bloß den Kopf. Und indem er den ganzen Menschen ergreift, kann er auch das ahrimanische Wesen überwinden, und indem er es überwindet, erlöst er es. Es soll gar nichts gesagt werden gegen das ahrimanische Wesen. Es soll nicht etwa getadelt werden, was sich im Registrieren und im Statutenmachen und im Paragraphenmachen berechtigt auslebt. Aber durchgeistigt soll das alles werden.
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GA 208/1921-10-23/p036 · edition original