Neujahrsbetrachtung

GA 210/1922-01-01/p033 ·1922-01-01 · original (original)
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Kurioserweise kann man etwas zurückgehen, fast ein Jahrhundert zurückgehen, und ein anderer hat, man kann fast sagen wörtlich, denselben Satz ausgesprochen, hat ausgesprochen den Satz: «Es ist Menschenpflicht, jedem das Recht auf Arbeit zuzugestehen, ihm von Staats wegen Arbeit zu verschaffen, solange er arbeiten kann, ihn von Staats wegen zu versorgen, wenn er krank oder invalide ist und nicht mehr arbeiten kann.» — Und dieser andere, das war Robespierre. 1792 hat er diesen Satz seinem «Menschenrechte» einverleibt. Merkwürdig, wörtlich genau dasselbe sagten der radikale Robespierre 1792 und der Fürst Bismarck, der ganz gewiß kein Robespierre sein wollte, 1884 im Deutschen Reichstag. Sie sehen, zwei Leute können genau dasselbe sagen und es ist nicht dasselbe. Und kurioserweise berief sich dazumal 1884 der Fürst Bismarck darauf, daß das Recht auf Arbeit jedem im preußischen Lande befindlichen Arbeiter garantiert sei, denn das sei 1794 im Preußischen Landrechte enthalten. Kurioserweise also sagt der Fürst Bismarck nicht nur dasselbe, sondern er sagt, was Robespierre forderte, stehe im Preußischen Landrecht. Aber die Wirklichkeit verläuft so, daß dazumal diese Worte von Bismarck nur ausgesprochen wurden, weil er herannahen fühlte eine Gefahr, welche gerade dadurch entsteht, daß das eben nicht da ist, was da wortwörtlich im Preußischen Landrecht steht.

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Cite: GA 210/1922-01-01/p033 · edition original