II. Die vom Leben geforderten wirklichkeitsgemässen Lösungsversuche für die sozialen Fragen und Notwendigkeiten
Wer eine solche Lebenstatsache unbefangen durchschaut, dem wird einleuchten, daß sie ihren Ausdruck finden muß in den Einrichtungen des gesunden sozialen Organismus. Solange Waren gegen Waren im Wirtschaftsleben ausgetauscht werden, bleibt die Wertgestaltung dieser Waren unabhängig von dem Rechtsverhältnisse zwischen Personen und Personengruppen. Sobald Waren gegen Rechte eingetauscht werden, wird das Rechtsverhältnis selbst berührt. Nicht auf den Tausch als solchen kommt es an. Dieser ist das notwendige Lebenselement des gegenwärtigen, auf Arbeitsteilung ruhenden sozialen Organismus; sondern es handelt sich darum, daß durch den Tausch des Rechtes mit der Ware das Recht selbst zur Ware gemacht wird, wenn das Recht innerhalb des Wirtschaftslebens entsteht. Das wird nur dadurch verhindert, daß im sozialen Organismus einerseits Einrichtungen bestehen, die nur darauf abzielen, den Kreislauf der Waren in der zweckmäßigsten Weise zu bewirken; und anderseits solche, welche die im Warenaustausch lebenden Rechte der produzierenden, Handel treibenden und konsumierenden Personen regeln. Diese Rechte unterscheiden sich ihrem Wesen nach gar nicht von anderen Rechten, die in dem vom Warenaustausch ganz unabhängigen Verhältnis von Person zu Person bestehen müssen. Wenn ich meinen Mitmenschen durch den Verkauf einer Ware schädige oder fördere, so gehört das in das gleiche Gebiet des sozialen Lebens wie eine Schädigung oder Förderung durch eine Tätigkeit oder Unterlassung, die unmittelbar nicht in einem Warenaustausch zum Ausdruck kommt.