III. Kapitalismus und soziale Ideen (Kapital, Menschenarbeit)

GA 23/l03/p051 · original (original)

Wer seine Begriffe nur nach den eingewöhnten Einrichtungen bilden kann, der wird ängstlich werden, wenn er davon vernimmt, daß das Verhältnis des Arbeitsleiters zu dem Arbeiter losgelöst werden solle von dem Wirtschaftsorganismus. Denn er wird glauben, daß eine solche Loslösung notwendig zur Geldentwertung und zur Rückkehr in primitive Wirtschaftsverhältnisse führe. (Dr. Rathenau äußert in seiner Schrift «Nach der Flut» solche Meinungen, die von seinem Standpunkt aus berechtigt erscheinen.) Aber dieser Gefahr wird durch die Dreigliederung des sozialen Organismus entgegengearbeitet. Der auf sich selbst gestellte Wirtschaftsorganismus im Verein mit dem Rechtsorganismus sondert die Geldverhältnisse ganz ab von den auf das Recht gestellten Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsverhältnisse werden nicht unmittelbar auf die Geldverhältnisse einen Einfluß haben können. Denn die letzteren sind Ergebnis der Verwaltung des Wirtschaftsorganismus. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsleiter und Arbeiter wird einseitig gar nicht in dem Geldwert zum Ausdruck kommen können, denn dieser ist nach Beseitigung des Lohnes, der ein Tauschverhältnis von Ware und Arbeitskraft darstellt, lediglich der Maßstab für den gegenseitigen Wert der Waren (und Leistungen). - Aus der Betrachtung der Wirkungen, welche die Dreigliederung für den sozialen Organismus hat, muß man die Überzeugung gewinnen, daß sie zu Einrichtungen führen werde, die in den bisherigen Staatsformen nicht vorhanden sind.

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Cite: GA 23/l03/p051 · edition original