Zweiter Vortrag
Nehmen Sie das Lebensversicherungswesen. Das Lebensversicherungswesen kann nur dadurch gedeihen, daß man die wahrscheinliche Lebensdauer irgendeines, sagen wir, neunzehn- oder fünfundzwanzigjährigen Menschen berechnen kann. Wenn jemand sein Leben versichern will, so wird die Police danach ausgestellt, wie groß seine wahrscheinliche Lebensdauer ist. Also man lebt nach diesen Berechnungen als heute neunzehnjähriger Mensch noch so und so lange. Das läßt sich bestimmen. Aber denken Sie sich, das sei abgelaufen: Sie werden sich dadurch nicht verpflichtet fühlen, zu sterben! Zwei Menschen können nach dieser wahrscheinlichen Lebensdauer längst gestorben sein. Aber nachdem sie nach dieser wahrscheinlichen Lebensdauer längst «gestorben» sind, finden sie sich erst in einer solchen Weise zusammen, wie ich es geschildert habe! Das alles geschieht ja jenseits dessen, was wir aus den äußerlichen Naturtatsachen heraus berechnen für das Menschenleben. Und dennoch geschieht es mit innerer Notwendigkeit wie die Naturtatsachen. Man kann nicht anders sagen, als: Mit derselben Notwendigkeit, mit der irgendein Naturereignis, ein Erdbeben oder ein Vulkanausbruch, oder was immer es ist, ein kleineres oder größeres Naturereignis, eintritt, mit derselben Notwendigkeit begegnen sich zwei Menschen im Erdenleben nach den Lebenswegen, die sie eben genommen haben.
Cite:
GA 235/1924-02-17/p045 · edition original