Erster Vortrag

GA 240/1924-08-12/p060 ·1924-08-12 · original (original)
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Nennen Sie das nicht eine Beeinträchtigung der menschlichen Freiheit! Die Freiheit muß ja gegenseitig sein. Derjenige, der ein Mitglied der Schule wird, ist zunächst ein freier Mensch, aber die Leitung der Schule muß auch frei sein. Es muß ihr freistehen, zu entscheiden, an wen sie die Geistesgüter der Schule heranbringen will. Es ist sozusagen ein spiritueller Vertrag, der zwischen der Leitung der Schule und ihren einzelnen Mitgliedern geschlossen wird. Daher muß sich die Schule auch vorbehalten, wenn es sich herausstellen sollte, daß irgend jemand, der Mitglied der Schule geworden ist, nicht in Einklang mit dem, was die Impulse der Schule geben wollen, handelt, nicht so im Leben handelt, daß er sich als Repräsentant der Schule darstellt, daher muß es der Schule auch freistehen, zu entscheiden: der kann nicht mehr Mitglied der Schule sein oder für Zeiten es nicht mehr sein.

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Cite: GA 240/1924-08-12/p060 · edition original