25. Das Jüngerwerden der Menschheit Massregeln
Nehmen wir einen einfachen Fall. Wir beginnen, irgendeinem Menschen, der uns vielleicht bisher gleichgültig, vielleicht auch sogar befreundet war, wir beginnen, ihn zu befehden, ihn unfreundlich zu behandeln, allerlei gegen ihn zu unternehmen. Was werden wir, wenn es sich darum handelt, gewissermaßen uns selbst in die Sache hineinzustellen, was werden wir in der Regel tun? Nun, dasjenige, was man in der Regel tut - fragen Sie sich nur selbst -, das ist das, dass man sagt: Ja, ich muss gegen diesen Menschen das oder jenes unternehmen, denn er ist so und so. Er hat dieses und jenes getan, und es ist einfach das Richtige, dass ich nun dieses und jenes tue. Gewiss, es kann ein solches Reden in mancherlei Fällen richtig sein; aber in den meisten Fällen ist es für den, der das Leben in seinen Wurzeln kennt, durchaus nicht richtig, sondern in den meisten Fällen ist die Sache durchaus so: Es hat der Mensch, der beginnt, einen anderen zu befehden, in seiner Seele eine gewisse Entwicklung durchgemacht; nicht eine esoterische Entwicklung, sondern er hat gelebt, hat etwas ausgelebt; und dasjenige, was er durchlebt hat, das hat es dahin gebracht, dass er in einem gewissen Zeitpunkt eine innere, unterbewusste Notwendigkeit fühlte, die sich in einen Impuls des Hasses entlädt. Er muss hassen, das ist ihm gerade so notwendig, wie er essen muss, wenn er Hunger hat. Es kommt im Laufe der Entwicklung der Seele das herauf, dass dieser Seele nur wohl wird, wenn sie hasst; dass sie krank würde, wenn sie nicht hasst und so weiter. Dieser Hass ist der wahre Grund, warum wir den andern befehden. Nicht immer ist es so, selbstverständlich, aber in sehr vielen Fällen ist es so; und man kennt das Leben nicht, wenn man solche Fälle nicht ins Auge fasst. Man will sich selbst genügen, wann man diesen Hass auslebt, und man sucht sich das Objekt für den Hass. Das Objekt wird sich finden, denn schließlich lässt sich ja bei jedem Menschen etwas finden, was möglich macht, ihn zu hassen, ihn zu befehden.
Cite:
GA 251/1917-06-10/p015 · edition original