Sechster Vortrag
Wir haben selbstverständlich keinen Grund, seelische, hellseherische Erlebnisse abzulehnen; wir haben nur die Pflicht, ihnen auf den Grund zu gehen, wenn es sich darum handelt, daß im Dienste der persönlichen Eitelkeit solche seelischen Erlebnisse entstellt werden, oder gar, wenn der äußere Gang der Ereignisse zeigt, daß diese seelischen Erlebnisse nicht richtig sind. Wir dürfen also, wenn ich das trivial sagen darf, das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. In eine wissenschaftliche Theorie darf sich unsere Gesellschaft gewiß nicht umwandeln.
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GA 254/1915-10-19/p056 · edition original