Zweiter Vortrag

GA 257/1923-01-30/p004 ·1923-01-30 · original (original)
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Es handelt sich mir vor allen Dingen darum, anzuknüpfen an dasjenige, was gestern gesagt worden ist über die Urteilsbildung innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft. Unabhängig von demjenigen, was ich selber sage, ist aufgefordert worden, sich als einzelnes Mitglied der Anthroposophischen Gesellschaft selbständige Urteile über die verschiedenen Angelegenheiten, auch die Gesellschaft betreffend, zu bilden. Nun ist ja selbstverständlich nichts berechtigter als dieses. Allein es handelt sich darum, wenn eine solche Forderung vorgebracht wird, die, wie gesagt, prinzipiell in sich so berechtigt ist, als es nur irgend möglich sein kann, gegen die auch in der Definition, wie das gestern vorgebracht worden ist, von mir nicht das Geringste eingewendet werden soll, die ich nur bekräftigen will -, so hat man es nicht allein zu tun mit dem Inhalte des Vorgebrachten, sondern mit dem ganzen Zusammenhang, in dem eine solche Sache vorgebracht wird. Etwas kann wahr sein, aber es handelt sich darum, ob in einem bestimmten Zusammenhange eine Veranlassung ist, eine vielleicht auch selbstverständliche Wahrheit vorzubringen. Man kann jede Wahrheit isoliert vorbringen, das ist ja natürlich. Aber wenn ein gewisser Zusammenhang vorliegt, dann bekommt diese Wahrheit ihre unmittelbare Färbung durch diesen Zusammenhang und dann kann eben gerade durch die Stelle, innerhalb welcher man eine solche Wahrheit vorbringt, das ärgste Mißverständnis hervorgerufen werden.

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Cite: GA 257/1923-01-30/p004 · edition original