Zweiter Vortrag

GA 257/1923-01-30/p012 ·1923-01-30 · original (original)
Record: unknown. How this text was taken down (shorthand transcript, listeners' notes or manuscript) is not on record here. Unknown is not an assurance of a stenogram: check the edition's own notes before resting an argument on one word.

Aber nun, meine lieben Freunde, wenn man ein Urteil also umgeschmolzen hat, dann erlangt man gerade diesem umgeschmolzenen, ich möchte sagen, aus der Objektivität wieder an einen herantretenden Urteile gegenüber das starke Gefühl: Man ist mit diesem Urteil, trotzdem man es sich objektiv hat wiedergeben lassen, dennoch in sich. Und noch immer kann es durchaus so sein, daß man sich durchaus außerstande fühlt, ein solches Urteil über eine geisteswissenschaftliche Angelegenheit schon abzugeben. Denn man hat eben die Aufgabe, die Dinge sprechen zu lassen und nicht sich sprechen zu lassen. Daher wartet man auf die zweite Umschmelzung des Urteils, bis zu der es unter Umständen wiederum Jahre dauern kann. So daß man also nach der zweiten Umschmelzung des Urteils eine dritte Gestalt des Urteils hat. Da wird man einen bedeutsamen Unterschied merken zwischen dem, was vorgeht in dem Zeitraum zwischen der ersten Fassung des Urteils und der ersten Umschmelzung, und zwischen der ersten Umschmelzung und der zweiten Umschmelzung. Man wird nämlich merken, daß man in einer verhältnismäßig leichten Weise zwischen dem ersten Fassen und der ersten Umschmelzung das Urteil wiederum in ‚das Gedächtnis heraufbringen konnte. Zwischen der ersten Umschmelzung und der zweiten Umschmelzung hat man die größte Mühe, das Urteil wieder in Erinnerung zu bringen, denn es geht in tiefe, tiefe Seelenuntergründe hinunter, in Seelenuntergründe, in die ein zunächst an der Außenwelt leicht geschürztes Urteil gar nicht hinuntergeht. Ein so umgeschmolzenes Urteil geht in tiefe Seelenuntergründe hinunter, und da lernt man erst kennen, wenn man dann ein solches Urteil zwischen der ersten Umschmelzung heraufbringen will in die Seele, wie es oft eines Ringens bedarf, um ein solches Urteil ins Gedächtnis zu rufen. Unter dem Urteile meine ich jetzt die Anschauung der ganzen Tatsache, wenn es sich auf eine geisteswissenschaftliche Tatsache bezieht. Und dann, wenn man das Urteil in der dritten Gestalt bekommt, dann weiß man, dieses Urteil ist bei der Sache oder bei dem Vorgang gewesen, auf den es sich bezieht oder auf die es sich bezieht. Das Urteil zwischen dem ersten Fassen und der ersten Umschmelzung ist noch bei einem selbst geblieben, aber zwischen dem ersten und zweiten Umschmelzen ist das Urteil untergetaucht in die objektiv geistige Tatsache oder die objektiv geistige Wesenheit, und man merkt: die Sache selber gibt einem mit dieser dritten Gestalt das Urteil, das eben eine Anschauung ist, zurück. Und jetzt erst fühlt man sich eigentlich gegenüber den geisteswissenschaftlichen Tatsachen berufen, Mitteilung von der Anschauung beziehungsweise dem Urteile zu machen. Mitteilung macht man erst dann, wenn man diese zweifache Umschmelzung vollzogen hat und dadurch die Gewißheit erhalten hat, daß dasjenige, was man erst angeschaut hat in der ersten Fassung, durch die Seele selber den Weg genommen hat zu den Tatsachen, zu den Dingen hin und von diesen wiederum zurückgekommen ist. Ja, ein Urteil, das abgegeben wird in gültiger Weise auf geisteswissenschaftlichem Gebiete, ein solches Urteil hat man erst geschickt zu den Tatsachen oder Wesenheiten, über die es sprechen will.

Read this passage in another edition
DEoriginalENEnglish
Raw JSON: /v1/steiner/de/ga/257/1923-01-30/p012.json
Cite: GA 257/1923-01-30/p012 · edition original