Siebente Wiederholungsstunde

GA 270/1924-09-20_02/p017 ·1924-09-20 · original (original)
Record: unknown. How this text was taken down (shorthand transcript, listeners' notes or manuscript) is not on record here. Unknown is not an assurance of a stenogram: check the edition's own notes before resting an argument on one word.

Dasjenige, was an mantrischen Sprüchen hier auf die Tafel geschrieben wird, kann nur von denjenigen besessen werden im strengsten Sinne des Wortes, welche hier das Recht haben, in der Schule zu sitzen. Und ist ein Mitglied der Schule einmal verhindert, an den Stunden teilzunehmen, wo mantrische Sprüche gegeben werden, so kann ein anderes Mitglied, das diese Sprüche hier in der Schule bekommen hat, diese Sprüche allerdings mitteilen; aber es muss für jeden einzelnen Fall, das heißt für jede einzelne Persönlichkeit, an die die Sprüche abgegeben werden sollen, erst um die Erlaubnis dazu gefragt werden, entweder bei Frau Doktor Wegman oder bei mir selbst. Wenn einmal für eine Persönlichkeit die Erlaubnis gegeben worden ist, so bleibt die dann fortbestehen. Aber für jede einzelne Persönlichkeit muss wiederum im besonderen bei Frau Doktor Wegman oder mir gefragt werden. Das ist nicht eine Verwaltungsmaßregel, das ist etwas, was im strengsten Sinne durch die Regeln des Okkulten gefordert wird. Denn die Tatsache muss dastehen, dass jeder Akt der Schule verbunden bleibt mit der Leitung der Schule; und das beginnt damit, dass man um Erlaubnis frägt, wenn so etwas geschehen soll, was zu den Taten der Schule gehört. Nicht derjenige kann fragen, der die Mantren empfängt, sondern allein derjenige, der sie gibt, unter den Modalitäten, die ich eben bezeichnet habe. Schreibt sich jemand etwas auf hier während der Stunde, was nicht die mantrischen Sprüche sind, sondern was gesagt wird, so hat er die Verpflichtung, das nur acht Tage zu haben und dann es zu verbrennen.

Read this passage in another edition
DEoriginalENEnglish
Raw JSON: /v1/steiner/de/ga/270/1924-09-20_02/p017.json
Cite: GA 270/1924-09-20_02/p017 · edition original