Zwölfter Vortrag
Das sind die Dinge, die dann dazu führen, daß man alles dasjenige, was sich auf das Heileurythmische bezieht, nur eigentlich unter der fortwährenden Mitwirkung und Verordnung des Arztes anwenden kann; denn, wo das Pathologische anfängt, ist nur der Arzt zu urteilen berufen.
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GA 279/1924-07-09/p020 · edition original