{"corpus":"steiner","locus":"GA 30/08_goethe_studies_morals_and_christianity/p007","lang":"de","edition":"original","edition_basis":null,"is_original":true,"is_default_edition":true,"text":"Die Erkenntnis dieser Gesetzmäßigkeit für das menschliche Handeln ist nur ein besonderer Fall des Erkennens. Die von uns über die Natur der Erkenntnis abgeleiteten Anschauungen müssen also auch hier anwendbar sein. Sich als handelnde Persönlichkeit erkennen, heißt somit: für sein Handeln die entsprechenden Gesetze, das heißt die sittlichen Begriffe und Ideale als *Wissen* zu besitzen. Wenn wir diese Gesetzmäßigkeit erkannt haben, dann ist unser Handeln auch *unser* Werk. Die Gesetzmäßigkeit ist dann nicht als etwas gegeben, was außerhalb des Objektes liegt, an dem das Geschehen erscheint, sondern als der Inhalt des in lebendigem Tun begriffenen Objektes selbst. Das Objekt ist in diesem Falle unser eigenes Ich. Hat dies letztere sein Handeln dem Wesen nach wirklich erkennend durchdrungen, dann fühlt es sich zugleich als den Beherrscher desselben. Solange ein solches nicht stattfindet, stehen die Gesetze des Handelns uns als etwas Fremdes gegenüber; sie beherrschen uns; was wir vollbringen, steht unter dem Zwange, den sie auf uns ausüben. Sind sie aus solcher fremden Wesenheit in das ureigene Tun unseres Ich verwandelt, dann hört dieser Zwang auf. Was die Zweckmäßigkeits-Ideen der Teleologie für die Wissenschaft der Lebewesen, ist der kategotische Imperativ für das menschliche Handeln. Die Zweckmäßigkeits-Ideen hindern das Forschen nach rein natürlichen Gesetzen der organischen Wesen; der kategorische Imperativ hindert das Ausleben der rein natürlichen moralischen Antriebe. Das Zwingende ist unser eigenes Wesen geworden. Die Gesetzmäßigkeit herrscht nicht mehr über uns, sondern in uns über das von unserem Ich ausgehende Geschehen. Die Verwirklichung eines Geschehens vermöge einer außer dem Verwirklicher stehenden Gesetzmäßigkeit ist ein Akt der Unfreiheit, jene durch den Verwirklicher selbst ein solcher der Freiheit. Die Gesetze seines Handelns erkennen, heißt, sich seiner Freiheit bewußt sein. Der Erkenntnisprozeß ist, nach unseren Ausführungen, der Entwickelungsprozeß zur Freiheit.","text_trust":"verbatim","quote_safe":true,"title":"Goethe-Studien Moral und Christentum","site_heading":null,"date":null,"location":null,"word_count":285,"url":"https://anthroposophy.ai/v1/steiner/de/ga/30/08_goethe_studies_morals_and_christianity/p007","alignment_confidence":null,"alignment_reason":null,"two_voice_volume":false,"translation_credit":null,"edition_coverage":{"de":["original"],"en":["English"]},"available_versions":[{"lang":"de","edition":"original","edition_basis":null,"is_original":true,"is_default_edition":true,"url":"https://anthroposophy.ai/v1/steiner/de/ga/30/08_goethe_studies_morals_and_christianity/p007"},{"lang":"en","edition":"English","edition_basis":null,"is_original":false,"is_default_edition":true,"url":"https://anthroposophy.ai/v1/steiner/en/ga/30/08_goethe_studies_morals_and_christianity/p007","paragraph_aligned":true}]}