Vierter Vortrag

GA 310/1924-07-20/p005 ·1924-07-20 · original (original)

Nun handelt es sich darum, daß man bei Auseinandersetzungen wie solchen, die jetzt hier gepflogen werden, immer nur die Richtlinien angeben kann, und daß man also Detailauseinandersetzungen kaum berücksichtigen kann. Unsere Kurse sind leider kurz, und das Thema, das eigentlich hier zu besprechen wäre, würde reichlich Vorträge für ein halbes oder selbst ein ganzes Jahr ausfüllen können. Daher ergeben sich im Anschluß an die Auseinandersetzungen natürlich sehr viele Fragen, die, wenn sie gestellt werden, ja beantwortet werden könnten; aber ich mache darauf aufmerksam, daß zuweilen Unklarheiten selbstverständlich durch die Kürze unterlaufen könnten, die sich nur aufklären lassen, wenn man ganz in die Einzelheiten eingehen kann. In bezug auf die gestellte Frage möchte ich nun heute dazu das Folgende einflechtend bemerken.

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