Fünfter Vortrag

GA 310/1924-07-21/p028 ·1924-07-21 · original (original)
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Und so ist merkwürdig, wie da Schicksal, wie da Karma wirkt. Denn die Waldorfschule, so wie sie als ein bestimmtes Beispiel für diese besondere, auf Menschenerkenntnis begründete Pädagogik dastehen soll, war eigentlich nur in Württemberg möglich, nirgends sonst, weil dort in dem Augenblick, wo wir die Waldorfschule eingerichtet haben, noch ein uraltes Schulgesetz herrschte. Hätte schon damals jene Erleuchtung die Menschen ergriffen gehabt, die später von der konstituierenden Weimarer Nationalversammlung ausging und mit der wir fortwährend zu kämpfen haben, weil man uns die unteren Klassen abbauen will, dann hätten wir die Waldorfschule nicht machen können. Denn es wird immer mehr und mehr aufhören, die Lehrer nach ihren menschlichen Individualitäten zu beurteilen - und nicht nach ihren Zeugnissen. Es wird immer mehr aufhören, in den unteren Klassen dies oder jenes zu treiben; denn die Welt arbeitet, ja, wie soll man sagen, auf Freiheit und auf Menschenwürde zu. Diese Menschenwürde wird dann für die Schule mit Hilfe des Lehrplanes und Stundenplanes in eigenartiger Weise gehandhabt. Da sitzt in der Hauptstadt eines Landes ein Unterrichtsministerium. In diesem weiß man aus der genauen Einteilung, die man auf dem Schulverordnungswege dem Erziehungswesen angedeihen läßt, was in jeder Schule und Klasse gelehrt wird. Und dann ist irgendwo in einem Winkel des Landes ein Ort mit einer Schule. Wenn man nun wissen will, was zum Beispiel am 21. Juli 1924 um 1/g10 Uhr morgens in der 5. Volksschulklasse gerade gelehrt wird, dann schaut man im Ministerium nach, wie die Verordnung lautet; dann kann man sagen, was dort gelehrt wird. — Bei uns aber haben Sie zum Beispiel in der 5. Klasse zwei Parallelklassen, die 5A und 5B. Sie gehen nacheinander in die beiden Klassen hinein. Sie sind erstaunt darüber: ganz etwas anderes findet in der Parallelklasse statt, in nichts etwas Gleiches von dem, was in der andern Klasse gemacht wird. Die 5A und 5B sind ganz der Lehrerindividualität überlassen; jeder kann das machen, was seiner Individualität entspricht, und er tut es auch. Trotzdem in der Lehrerkonferenz absolutester Einklang im Sachlichen vorhanden ist, gibt es keine Verordnung, daß die eine Klasse im Erziehen und Unterrichten ebenso vorgehen muß wie die Parallelklasse. Denn was erreicht werden soll, muß auf die verschiedenste Weise erreicht werden; es handelt sich nie darum, etwas in äußerlicher Weise vorzuschreiben. So finden Sie, daß zum Beispiel schon bei den kleinen Kindern in der 1. Klasse der eine Lehrer mehr dies macht, um das Kind ins malende Zeichnen hineinzuführen: Sie kommen in die Klasse hinein und sehen die Kinder allerlei Bewegungen mit den Händen machen, die dann überführen in die Handhabung des Pinsels oder des Bleistiftes. Oder Sie kommen in die andere Klasse und Sie sehen dort die Kinder herumtanzen, um aus der Bewegung der Beine dasselbe hervorzuholen. Jeder Lehrer macht es, wie er es nach der Individualität der Kinder und nach seiner eigenen für angemessen hält. Dadurch ist aber wirkliches Leben in der Klasse drinnen, und dadurch bildet sich schon das heraus, daß sich die Kinder zugehörig fühlen zur Lehrkraft.

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