Besprechungen mit praktizierenden Ärzten I
Wir wenden die Viscuminjektion in einer ganz bestimmten Weise an. Nehmen wir den Fall an, es sei ein Irrtum in der Diagnose vor gekommen. Das kann der Fall sein. Natürlich wird man nicht prophylaktisch vorgehen, da man die Diagnose gestellt hat, daß das Karzinom im Anfang ist. Sobald die Neigung da ist, kann die Prophylaxe nicht mehr schaden. Nehmen wir aber an, es ist ein Irrtum vorgekommen. Nun injizieren wir siebenmal hintereinander; dann machen wir eine Pause. Wenn wirklich ein Irrtum vorgekommen wäre, würden wir das sofort sehen, da eine Art von karzinomatöser Neigung entstanden ist, die sofort verschwinden würde, wenn wir die zweiten sieben Injektionen machen. Da würden wir nicht weiter gehen. Das, was sich erzeugen würde, würde sich durch einen gleichgearteten Prozeß wiederum zurückverwandeln. Wenn man vorsichtig ist, ist es ganz ausgeschlossen, daß man mit der Viscumbehandlung irgendwelches Unheil anstiftet.
Cite:
GA 314/1924-04-22/p041 · edition original