Die Aufgaben Derschulen und der Dreigliedrige Soziale Organismus

GA 330/1919-06-19/p048 ·1919-06-19 · original (original)
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Dann wäre viel zu reden über die Frage der Trennung von Kirche und Staat. Historisch ist es ja so, daß es lange Zeiten hindurch einfach nicht anders sein konnte, als daß die Schule in einer gewissen Weise ein Anhängsel der Kirche war. Der Staat hatte seine gute Aufgabe in der neueren Zeit darin, daß er das Erziehungswesen loslöste von der Kirche und auf eigenen Boden stellte. Jetzt aber sind wir wieder in die Notwendigkeit versetzt, dasjenige, was der Schule anhängt, indem sie abhängig geworden ist vom Staat, dadurch zu verbessern, daß wir die Schule auf ihren eigenen Boden stellen. Daß diese Dinge sehr leicht einseitig agitatorisch betrachtet werden können, sollte man eigentlich heute nicht verkennen. Ich höre doch in sehr vielem, was über diese Dinge gesprochen wird, heute etwas heraus, was nicht ganz sachlich ist. Man muß sich doch auch darüber klar sein: Zu einer Uniformierung des menschlichen Seelenlebens dürfen wir durch keine Art von Zukunftspädagogik oder Zukunftsschulverfassung irgendwie kommen. Wir dürfen nicht etwas als allein gültige Anschauung in bezug auf das Seelisch-Geistige betrachten und verlangen, daß es den Kindern beigebracht werden soll. Wir müssen uns auch in die Seelen anders denkender und fühlender Menschen hineinversetzen können. Da handelt es sich durchaus darum, daß man sich nicht davor fürchtet, wenn zum Beispiel katholische Eltern verlangen, daß ihre Kinder auch katholischen Religionsunterricht bekommen. Man braucht sich nicht davor zu fürchten, wenn man selber nur stark auf eigenem Boden steht, Gerade so, wie man sich nicht zu fürchten braucht vor irgendeiner anderen Weltanschauung, wenn man den eigenen Enthusiasmus und die Kraft für eine eigene Weltanschauung hat. Diese Dinge sollen im freien Geistes-Wettstreit sich ausbilden können, aber jedenfalls nicht durch staatliche Gesetzmäßigkeit. So schädlich es ist, wenn durch eine staatliche Gesetzmäßigkeit eine Kirche zur Staatskirche gemacht wird und ihr dadurch der Vorzug des Staates zuteil wird, ebenso schädlich ist es auch, wenn eine Kirche verfolgt wird. Keinerlei Art von Seelenverfassung sollte durch Staatsgesetzlichkeit irgendwie verfolgt oder protegiert werden. Und wer bei diesem Gedanken anfängt und ihn in ausreichendem Maße durchdenkt, der wird schon finden, daß es in der Tat notwendig ist, das Geistesleben und insbesondere das Schul- und Unterrichtswesen auf seinen eigenen Boden zu stellen.

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