7. Die Kernpunkte der Sozialen Frage
Solche Einrichtungen sind zum Beispiel der moderne Arbeitsvertrag. Solange der Arbeiter einen Vertrag zu schließen hat, wie eine Ware, mit dem sogenannten Unternehmer, so lange kann von einem Rechtsverhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter überhaupt nicht die Rede sein. Selbst dann, wenn das ganze Arbeitsverhältnis herausgenommen ist aus dem Wirtschaftsprozesse und hineingestellt ist in den selbstständigen Rechtsorganismus, wenn innerhalb des selbstständigen Rechtsorganismus wirkliche Demokratie herrscht, wo in Betracht kommt dasjenige, was für alle Menschen in gleicher Weise gilt, wenn auf diesem Rechtsboden entschieden wird über Zeitmaß, über Art der Arbeit, wenn schon entschieden ist über die Arbeit, bevor diese Arbeit überhaupt im Wirtschaftsprozess zur Anwendung kommt, wie entschieden ist in der Erde selbst durch die Naturkräfte über die Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit, bevor der Wirtschaftsprozess beginnt, erst dann ist ein wirkliches Rechtsverhältnis möglich zwischen dem sogenannten Arbeiter und Arbeitgeber, die in der Zukunft ganz andere Formen annehmen müssen.
Cite:
GA 336/1919-04-04/p051 · edition original