Siebzehnter Vortrag
Rudolf Steiner: Natürlich handelt es sich hier um das, was die Ehe als Sakrament ist. Sie müssen dabei bedenken, was der Inhalt der kirchlichen rituellen Handlung des Sakramentes der Ehe bedeutet. Der Inhalt des kirchlichen Ehesakramentes ist ebensowenig der Vollzug der Ehe, wie zum Beispiel das Segnen des Reifens der Früchte im Jahreslaufe der Realität des Früchtereifens entspricht. Der Vollzug des Ehesakramentes ist in christlicher Auffassung der, daß das, was mit der Ehe im bürgerlichen Sinne vollzogen ist, in das Kirchliche, in das Zeremonielle heraufgehoben wird. So daß also mit bezug auf die Auflösung oder die Unauflöslichkeit der Ehe innerhalb des Inhalts des Sakramentes nichts gegeben ist, weil ins Sakrament das heraufgehoben wird, was jeweils als das gilt, was die Ehe umschließt. Die katholische Kirche hat sich das auch bewahrt; sie hat ja natürlich ursprünglich durchaus den vom Zivilgesetz vollzogenen Eheschluß anerkannt und ihn dann kirchlich eingesegnet. In der neueren Zeit, wo die Emanzipation des [kirchlichen von dem zivilgesetzlichen] Eheschluß aufgetreten ist ... [vom Stenographen in der Nachschrift gekennzeichnete größere Lücke]. Die katholische Kirche betrachtet dasjenige, was zwischen den Ehegatten abgemacht ist, als das Kirchliche und segnet das ein. In bezug auf diese Sache steht die Kirche auf dem allerfreiesten Standpunkt, nur daß sie das verwirrt hat und allerlei redet über die Ehe, weil sie in der neuesten Zeit sich angemaßt hat, die Ehe nicht zu segnen, sondern zu vollziehen, das heißt, die Funktion der weltlichen Gewalt des Fürsten dieser Welt anzunehmen ... [weitere Lücke]. Da liegt der Tatbestand vor, daß die Kirche, indem sie in das Weltliche hineingekommen ist, auch die Sakramente verweltlicht hat und dann diese verweltlichten Sakramente entsprechend vom Staat übernommen worden sind. Mit diesen Ausführungen werden Sie auch die betreffenden Stellen des Testamentes in Einklang sehen.
Cite:
GA 344/1922-09-21_02/p040 · edition original