Luziferisches und Ahrimanisches in ihrem Verhältnis zum Menschen

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Willen Abhängige löst sich für einen solchen Anblick immer mehr von der Leibesorganisation los. Das übersinnliche Bewußtsein bekommt Klarheit darüber, daß die wahre Wesenheit des Willens in der Sinneswelt nicht anschaulich werden kann. Daß der Mensch, auch wenn er bewußt nicht eine übersinnliche Einsicht entwickelt, doch das Erlebnis des Willens hat, das rührt davon her, daß in allem Willens-artigen dem gewöhnlichen Bewußtsein ein Übersinnliches einverwoben ist. Mit dem Willen ist jedem menschlichen Bewußtsein ein unmittelbar wahrnehmbarer übersinnlicher Einschlag gegeben, auch wenn sich dieses Bewußtsein durch die eigene Seelenverfassung die Einsicht in das Übersinnliche verdunkelt. Der Mensch wäre nicht einmal veranlaßt, ein Wort für den Willen zu bilden, wenn er in seinem Seelenleben nichts wahrnehmbares Übersinnliches hätte. Denn für die Fähigkeiten, die sich an der Sinneswelt und für diese entwickeln, bliebe der Wille ein vollständig Unbekanntes. Wer von der Entwickelung übersinnlicher Erkenntnisse spricht, behauptet in Wahrheit nichts anderes, als daß diejenigen Seelenfähigkeiten, welche schon in der Wahrnehmung der Willenserlebnisse sich betätigen, erweitert, verdichtet, erhöht werden können, so daß sie auf dieselbe Art, wie sie den Willen gewahr werden, auch zur Anschauung eines anderen übersinnlichen Weltinhaltes kommen können.

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